Bundesrat schickt Anpassung des Waffenrechtes in die Vernehmlassung
Von: mm / f24.ch
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom Freitag eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes im Waffenrecht zur Vernehmlassung an die Kantone, die politischen Parteien und die gesamtschweizerischen Dachverbände geschickt. Die geänderte Richtlinie wurde der Schweiz am 30. Mai 2008 als Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes notifiziert. Es gilt sie jetzt in schweizerisches Recht umzusetzen.
Insgesamt ergibt sich im Waffengesetz nur unwesentlicher Anpassungsbedarf.
Neu sind die folgenden Punkte:
Bis spätestens am 31. Dezember 2014 ist ein computergestütztes Informationssystem einzurichten, in dem der Erwerb von Feuerwaffen zu dokumentieren ist. Es wird kein zentrales Waffenregister verlangt, das System kann auch dezentral geführt werden. Solche dezentrale, computergestützte Register über den Erwerb von Waffen führen die Kantone bereits heute.
Die Aufbewahrungsdauer der Waffenbücher wird auf 20 Jahre verlängert.
Auch die kleinste Verpackungseinheit von Munition unterliegt nun einer Markierungspflicht.
Die Verletzung der Markierungspflicht, der Waffenhändler unterliegen, wenn sie Feuerwaffen oder Munition herstellen und in Verkehr bringen, wird unter Strafe gestellt.
Der Anpassungsbedarf ergibt sich, weil die EG-Waffenrichtlinie, die bereits im Rahmen der Schengen-Anpassung in schweizerisches Recht umgesetzt wurde, in den Jahren 2006 bis 2008 einer Revision unterzogen wurde. Auslöser dieser Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes war die Tatsache, dass die Europäische Kommission das UN-Feuerwaffenprotokoll («Protokoll betreffend die Bekämpfung der unerlaubten Herstellung von und des unerlaubten Handels mit Schusswaffen, Teilen von Schusswaffen und Munition zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität») unterzeichnete.
Die vorliegende Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes ist auch bei den Kantonen bis spätestens am 28. Juli 2010 (inkl. einer allfälligen Volksabstimmung) umzusetzen. Deshalb enthält die Vorlage auch bereits jene Anpassungen, die auf Stufe der Waffenverordnung erforderlich sind.
Die Vernehmlassungsadressaten können bis Ende Dezember 2008 zur Vorlage Stellung nehmen.
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