Caritas fordert neue Prämiengestaltung
Von: mm/f24.ch
Die stetig steigenden Krankenkassenprämien sind für tiefere Einkommen zusehends unbezahlbar geworden. Sie treiben einkommensschwache Haushalte in die Armut. Diese Situation ist sozialpolitisch unhaltbar. Die Caritas fordert deshalb von Bund und Kantonen, dass die jährliche Belastung durch die Krankenkassenprämien einen Monatslohn nicht übersteigen darf. Die Prämienverbilligungen sind von Bund und Kantonen entsprechend auszugestalten.
Die Erfahrungen der Caritas in der Sozialberatung zeigten, dass alljährlich Tausende von Haushalten wegen der Krankenkassenprämien in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Reicht die Lohnerhöhung nicht aus, um die steigenden Prämien zu bezahlen, werde eine wachsende Zahl von Familien in die Sozialhilfe getrieben. Das System der Prämienverbilligung müsse deshalb sozialpolitisch verbessert werden, fordert Caritas.
Die aktuelle Diskussion mache zudem klar, dass für die tieferen Einkommen nicht etwa Entlastungen zu erwarten seien, sondern dass den Familien noch höhere Fixausgaben drohen. So wolle das Parlament die Franchise auf 500 Franken erhöhen, erinnert Caritas.
Ausserdem vernachlässigen laut Caritas viele Kantone die Prämienverbilligung, und ihre finanziellen Beiträge bleiben hinter der allgemeinen Entwicklung der Krankenkassenprämien zurück. Schliesslich würde der hinter den Kulissen diskutierte Ausstieg des Bundes aus der Prämienverbilligung noch mehr kantona-len Wildwuchs zur Folge haben.
Kantone nehmen ihre Aufgabe nicht wahr
Wie aus den Erhebungen der Caritas zur Prämienverbilligungspraxis der Kantone hervorgeht, verteilt sich die Gesamtsumme der Prämienverbilligung auf vier verschiedene Gefässe: die Ergänzungsleistungen, die Sozialhilfe, die Übernahme von Verlustscheinen und die ordentliche Prämienverbilligung. Warum etwa die Übernahme von Verlustscheinen, immerhin ein Betrag von 350 Millionen, aus dem Topf der Prämienverbilligung finanziert wird, ist nicht einzusehen.
Gleichzeitig machen die Daten der Kantone sichtbar, dass immer mehr Prämienverbilligungen in die Gefässe der Sozialhilfe und der Ergänzungsleistungen fliessen. Statt mehr finanzielle Mittel für die Verbilligung bereit zu stellen, wird von vielen Kantonen einfach die Verteilung der Mittel geändert. Diese geht zu Lasten der ordentlichen Prämienverbilligung. Die Verschiebung kommt deshalb zu-stande, weil zwingende Kriterien für die Ausschüttung von ordentlichen Prämienverbilligungen fehlen und Sparmassnahmen der Kantone deshalb auf Kosten dieser Gruppe gehen. Eine solche Entwicklung bestraft die Haushalte des unteren Mittelstandes und führt viele Familien in die Verarmung.
Ein differenziertes Modell der Prämienverbilligung ist dringlich
Für Caritas Schweiz ist es aus familien- und sozialpolitischen Gründen unabdingbar, dass nach mehr als 20 Jahren seit der Einführung des Krankversicherungsgesetzes endlich eine sozialverträgliche Finanzierung der Krankenversicherung gefunden wird. Konkret bedeutet dies: Die Belastung einer Familie oder eines Haushalts durch die Krankenkassenprämien darf höchstens das Niveau eines Monats-lohns erreichen.
Bund und Kantone müssen die dazu notwendigen Entlastungsregeln festlegen und die Grenze der Maximalbelastung eines Haushalts im Gesetz festschreiben. Sie sollen sich dabei am Modell einer differenzierten Verbilligung orientieren. Es hat als bisher einziger Vorschlag im Parlament eine Mehrheit gefunden. Wegen des Scheiterns der zweiten KVG-Revision konnte das Modell nicht umgesetzt wer-den. Da es die tiefsten Einkommen signifikant entlasten würde, muss es im Sinne einer nachhaltigen Armutsbekämpfung Eingang in die Politik und Praxis der Prämienverbilligung finden.
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