Neu entdeckte Virusvariante Omicron zwingt zum Handeln
Von: mm/f24.ch
Die zuerst in Südafrika entdeckte Virusvariante B.1.1.529 mit der Bezeichnung „Omicron“ gibt Anlass zur Sorge. Sie weist mehr Mutationen auf, als der Wissenschaft von anderen besorgniserregenden Varianten bekannt sind. Die WHO hat diese neue Variante als besorgniserregend eingestuft. Es besteht die Möglichkeit, dass die bisherigen Impfstoffe weniger wirksam sind.
Die Eigenschaften der neuen Virusvariante werden von der Wissenschaft als besorgniserregend eingestuft. Es wird davon ausgegangen, dass die Variante leichter übertragbar ist als die derzeit in der Schweiz vorherrschende Variante Delta. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die bisherigen Impfstoffe weniger wirksam sind. Auch die WHO hat heute anlässlich einer ausserordentlichen Sitzung die neue Variante als besorgniserregend und potentiell immunevasiv eingestuft.
Um eine Verbreitung der neuen Virusvariante B.1.1.529 in der Schweiz zu verhindern bzw. zu verlangsamen, hat der Bund gestern folgende Sofort-Massnahmen beschlossen, und sie auch bereits per 20.00 Uhr in Kraft gesetzt.
Schweiz verschärft Einreiseregeln
Sämtliche Flüge aus Botsuana, Eswatini, Lesotho, Mosambik, Namibia, Simbabwe und Südafrika sind für unbestimmte Zeit verboten. Für Schweizerinnen und Schweizer sowie Personen mit einem Aufenthaltstitel der Schweiz sowie Liechtenstein, die sich derzeit in diesen Ländern befinden, gilt für die Heimreise auf privater Basis eine Ausnahmeregelung.
Die Fluggesellschaften – und nicht die Flugpassagiere – sind verpflichtet, beim Bundesamt für Zivilluftfahrt eine Bewilligung für den Einflug in den Schweizer Luftraum einzuholen. Es wird keine durch die Eidgenossenschaft organisierten Rückführungsflüge geben. Ratsuchende Flugpassagiere sollen sich in erster Linie an die entsprechende Fluggesellschaft wenden.
Bisher wurde die Virusvariante in mehreren Ländern des südlichen Afrikas, in Hong Kong, Israel und Belgien nachgewiesen. Reisende aus der Region Südafrika und den vorgenannten Ländern müssen beim Boarding und bei der Einreise einen negativen Covid-19-Test vorweisen können, auch wenn sie geimpft oder genesen sind.
Für alle Einreisenden aus diesen Ländern wird zudem eine 10-tägige Quarantäne verfügt. Der Transport vom Flughafen nach Hause soll nicht durch den öffentlichen Verkehr erfolgen. Diese Test- und Quarantänepflicht soll auf weitere Länder ausgedehnt werden, in denen die neue Virusvariante nachgewiesen wird. Ausgenommen sind die Nachbarländer der Schweiz.
Situation in der Schweiz
Die Variante B.1.1.529 („Omikron“) wurde in der Schweiz mit dem Gensequenzierungs-Überwachungsprogramm bis jetzt nicht nachgewiesen. Der Bund weist die Kantone und Fluggesellschaften an, sämtliche Personen, die in den letzten zwei Wochen aus dem südlichen Afrika in die Schweiz eingereist sind, persönlich zu kontaktieren. Diesen Personen wird die Durchführung eines PCR-Tests dringlich empfohlen. Positive Resultate werden sequenziert.
Das Bundesamt für Gesundheit BAG steht in engem Kontakt mit der WHO, der EU und den europäischen Nachbarn. Die Massnahmen werden laufend den neuen Erkenntnissen angepasst. Für Reiseplanungen resp. Änderungen von bestehenden Buchungen in den nächsten Wochen (namentlich über Weihnachten) empfiehlt der Bund, die Erkenntnisse der kommenden Tage abzuwarten.
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