Schweizweites Gebäudesanierungsprogramm durch Teilzweckbindung der CO2-Abgabe
Von: mm / f24.ch
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) möchte einen Teil des Ertrags der CO2-Abgabe für ein nationales Förderprogramm für Gebäudesanierungen verwenden und unterbreitet dem Parlament eine entsprechende Vorlage. Da in Gebäuden das grösste kosteneffizienten Einsparpotenzial besteht, wäre nach Ansicht der Kommission ein solches Programm einer der tragenden Pfeiler der Schweizer Klimapolitik. In einer Anhörung zeigten sich die Kantone im Gegensatz zu früheren Stellungnahmen offen für diesen Finanzierungsmechanismus.
Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, ihren Entwurf zu einem Bundesgesetz über Anreize für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich anzunehmen. Dieses sieht eine Teilweckbindung der CO2-Abgabe für Massnahmen zur Vermindung von CO2-Emissionen im Gebäudebereich vor. Die bereitgestellten Fördergelder sollen in erster Linie für energetische Gebäudesanierungen und in minderem Ausmass für die Förderung erneuerbarer Energien bei Gebäuden eingesetzt werden. Darüber hinaus enthält das vorgeschlagene Gesetz eine Anpassung des Mietrechts, welche die Überwälzung der CO2-Abgabe an die Mieter regelt.
In einer Anhörung der Kantone bekräftigten Vertreter der Energiedirektorenkonferenz (EnDK) die Wichtigkeit eines Programms zur energetischen Sanierung von Gebäuden und berichteten über bereits geleisteten Vorarbeiten für eine baldige Umsetzung. Während bisher die Mehrheit der Kantone einer Teilzweckbindung der CO2-Abgabe kritisch gegenüber stand, überlässt sie in Anbetracht der entscheidenden Bedeutung eines solchen Programms nun dem Parlament den Entscheid zur Finanzierung.
In der Detailberatung hat die Kommission gegenüber dem Vorentwurf einige Änderungen vorgenommen. So sollen insbesondere die Finanzhilfen für die Kantone auf 5 Jahre befristet werden und nach einer Evaluation ihrer Wirksamkeit um 5 Jahre verlängert werden können. Eine Minderheit möchte dauerhafte Rahmenbedingungen gewährleisten und beantragt daher, dass die Finanzhilfen bis 2020 gewährt werden sollen.
Darüber hinaus sollen nach der Mehrheit der Kommission die Finanzhilfen nur an Kantone ausgerichtet werden, welche sich finanziell an den Massnahmen beteiligen. Dabei müssen die Kantonsbeiträge mindestens die Hälfte der Bundesmittel betragen. Eine Minderheit möchte auf diese Vorgabe verzichten.
Eine Minderheit lehnt das Bundesgesetz ab. Sie weist darauf hin, dass die CO2-Abgabe als haushaltneutrales Instrument eingeführt wurde und dass nun kurz nach Einführung Teilerträge für spezifische Fördermassnahmen gebunden werden sollen. Sie plädiert zur Reduktion der CO2-Emissionen im Gebäudebereich für steuerliche Anreize.
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