Bundesrat anerkennt Stellenmehrbedarf des Grenzwachtkorps
Von: mm/f24.ch
Der Bundesrat hat an seiner gestrigen Sitzung den „Bericht über die Eidg. Zollverwaltung EZV“ gutgeheissen. In Erfüllung dreier parlamentarischer Vorstösse zur Personalsituation in der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV anerkennt der Bundesrat einen Stellenmehrbedarf beim Grenzwachtkorps (GWK). Er wird im Rahmen der Prioritätensetzung und der vorhandenen Mittel der Personalsituation des GWK besondere Beachtung schenken und versuchen, die Lücken zu schliessen.
2008 und 2009 wurden drei parlamentarische Vorstösse zur Personalsituation in der EZV (ziviler Zoll und Grenzwachtkorps) eingereicht: das Postulat Hildegard Fässler-Osterwalder vom 24.9.2008 (08.3513), die Motion Hans Fehr vom 23.9.2008 (08.3510) und das Postulat der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates vom 24.8.2009 (09.3737). Im Bericht, den der Bundesrat heute verabschiedet hat, nimmt er - in Erfüllung dieser parlamentarischen Vorstösse - eine Gesamtschau der Personalsituation der EZV vor.
Der Bericht zeigt die vielfältigen Aufgaben der EZV zugunsten der Wirtschaft und der Sicherheit auf. Die intensive Vernetzung des Grenzwachtkorps GWK und des zivilen Zolls wird ebenso ersichtlich wie die Anstrengungen, welche die EZV in den vergangenen Jahren sowohl beim zivilen Zoll als auch beim GWK erbracht hat, um ihre Mittel bestmöglich zu nutzen. Dabei wird aufgezeigt, wie die Leistungen mit weniger Personal erbracht wurden.
Der Bericht schildert auch die personellen Einflüsse und Auswirkungen von Schengen/Dublin auf die EZV, insbesondere auf das GWK. Weiter erläutert der Bericht die Zusammenarbeit zwischen der EZV und den Kantonen sowie dem VBS.
Schlussfolgerungen des Bundesrates
Zum Postulat Fässler hält der Bundesrat fest, dass er den von der EZV ursprünglich ausgewiesenen Mehrbedarf von 95 Stellen (60 beim zivilen Zoll und 35 beim GWK) teilweise anerkennt. Er kommt zum Schluss, dass der Mehrbedarf für das GWK nachvollziehbar ist. Per 1. Januar 2011 hat das Parlament bereits 11 zusätzliche Stellen für das GWK bewilligt, wonach der neue Mehrbedarf auf 84 Stellen reduziert werden kann. Der Bundesrat räumt zudem ein, dass der Spielraum für Personalaufstockungen gering ist, weshalb er auch künftig nur bedingt auf Stellenbegehren Rücksicht nehmen kann. Er hat deshalb die Abschreibung des Postulates beschlossen. Bei der Motion Fehr sieht der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt keine Veranlassung, den Personalbestand des GWK um 200 bis 300 Stellen zu erhöhen. Zumal auch die EZV für das GWK nur einen Mehrbedarf von 35 bzw. neu 24 Stellen ausweist. Der Bundesrat erachtet ausserdem die Löhne des GWK als konkurrenzfähig.
Postulat der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates: Der Bundesrat ist der Auffassung, die Wirkung, die das GWK mit den heutigen Mitteln erzielt, sei ausreichend. Er ist überzeugt, dass durch das Zusammenwirken zwischen zivilem Zoll und GWK die Ressourcen der EZV insgesamt wirksam und effizient genutzt werden. Der Bundesrat will aber in diesem Jahr mit einer Erhebung der Aufgaben des GWK zugunsten der Kantone prüfen, ob bzw. inwiefern hier Mittel für die Zollverwaltung freigespielt werden sollen. Auch wird aufgrund dieser Erhebung zu prüfen sein, ob Leistungen zugunsten der Kantone abgebaut, rückübertragen oder abgegolten werden sollen.
Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass der von der EZV ausgewiesene Stellenmehrbedarf für das GWK nachvollziehbar ist, nicht jedoch für den zivilen Zoll. Er wird im Rahmen der Prioritätensetzung und der vorhandenen Mittel der Personalsituation des GWK besondere Beachtung schenken und versuchen, die Lücken zu schliessen.
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»