Die Bundeskanzlei eröffnete gestern, 16. April 2024 das Vernehmlassungsverfahren zur neuen Verordnung über die Anschubfinanzierung für Digitalisierungsprojekte von hohem öffentlichem Interesse. Diese Anschubfinanzierung ist Teil des Bundesgesetzes über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG). Der Bund soll Projekte in den Bereichen Gesellschaft und Wirtschaft fördern, die einen grossen Mehrwert für die digitale Transformation der Schweiz bieten.
Das Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) ist seit 1. Januar 2024 in Kraft. Die neue Verordnung regelt die in Artikel 17 EMBAG vorgesehene Anschubfinanzierung für Digitalisierungsprojekte von hohem öffentlichem Interesse.
Die Anschubfinanzierung geht zurück auf eine Forderung aus dem Parlament, dass der Bund digitale Leuchtturmprojekte fördern soll. Das neue Förderinstrument zielt darauf ab, die digitale Transformation in der Schweiz durch eine Anschubfinanzierung von Digitalisierungsprojekten sowohl aus dem privaten als auch dem öffentlichen Sektor zu beschleunigen. Um Förderung zu erhalten, müssen Projekte von besonderer gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Bedeutung sein und damit einem hohen öffentlichen Interesse dienen.
Die Förderung kommt nur für Projekte in Frage, die nicht durch andere Fördermittel des Bundes unterstützt werden. Empfänger von Fördergeldern verpflichten sich, Projektergebnisse zur freien Weiterverwendung öffentlich zur Verfügung zu stellen. Das Potential für eine breite Anwendung der Ergebnisse (Software, Anwendungen, Daten) fliesst in die Bewertung der Fördergesuche ein.
Der Bundesrat hat für die Anschubfinanzierung ein Kostendach von fünf Millionen Franken festgelegt, wobei die Höhe jährlich festgelegt werden soll. Angesichts der Haushaltslage des Bundes hat der Bundesrat am 8. März 2024 eine Expertengruppe mit der Prüfung aller Aufgaben und Subventionen des Bundes mandatiert. Die vorliegende Subvention wird damit ebenfalls Gegenstand dieser Prüfung. Die Höhe der effektiven Anschubfinanzierung wird daher zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
Die Verantwortung für die Vergabe der Finanzhilfen obliegt dem Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung der Bundeskanzlei. Eine Fachjury bewertet die Projekte und gibt Empfehlungen ab. «fricktal24.ch – die Online-Zeitung fürs Fricktal zur Festigung und Bereicherung des Wissens»
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