Publikationen der Gemeinde Schupfart
Von: Gemeinde Schupfart
Nachrichten aus Schupfart: Schalteröffnungs- und Telefonzeiten Gemeindeverwaltung \ Baugesuch – öffentliche Auflage \ Krankenkassen-Prämienverbilligung 2021 \ Neue Portallösung für die Drittmeldepflicht – Information an die Immobilienverwaltungen
Schalteröffnungs- und Telefonzeiten Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeschreiberin ist ab Ende August 2020 bis ca. Mitte Januar 2021 im Mutterschaftsurlaub. Während dieser Zeit wird sie von Frau Renate Kaufmann vom Büro MeinGemeindeprofi.ch vertreten.
Aus diesem Grund gelten ab sofort und bis auf weiteres folgende Schalteröffnungs- sowie Telefonzeiten:
Schalteröffnungszeiten
- Montag: 14.00 – 18.30 Uhr
- Dienstag: geschlossen
- Mittwoch: 09.00 – 12.00 Uhr
- Donnerstag: geschlossen
- Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Telefonzeiten
- Montag: 08.30 – 11.30 Uhr und 13.30 – 18.30 Uhr
- Mittwoch: 08.30 – 11.30 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr
- Freitag 08.30 – 11.30 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr
Wir danken für Ihr Verständnis.
Der Gemeinderat
Baugesuch – öffentliche Auflage
- Bauherr, Grundeigentümer und Projektverfasser: Erny Peter und Waller Sonja, Hasliweg 458, 4325 Schupfart;
- Bauprojekt: Erstellung Gartenstützmauer mit Lebhag, Stelen und Gartentor; Überdachung Hauseingang; Regenwassertank;
- Bauobjekt: GB Schupfart, Parzelle Nr. 317, Hasliweg
Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 27. August bis 25. September 2020 öffentlich auf und kann während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Einwendungen gegen das Baugesuch sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat, 4325 Schupfart, zu richten. Eine allfällige Einwendung ist zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.
Krankenkassen-Prämienverbilligung 2021
Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, geht aus Ihren Steuerdaten hervor. Es gilt die Steuerveranlagung, die ausgehend vom Anspruchsjahr drei Jahre zurückliegt.
Für die Prämienverbilligung 2021 sind deshalb die definitiven Steuerdaten 2018 massgebend. Im September 2020 führt die SVA den automatischen Codeversand an die allenfalls Anspruchsberechtigten durch.
Sollten Sie bis Ende September 2020 keinen Code erhalten haben, können Sie ab Oktober 2020 online unter www.sva-ag.ch – Private – finanzielle Unterstützung – Prämienverbilligung einen Code bestellen. Sobald Sie diesen per Post erhalten haben, können Sie unter www.sva-ag.ch/pv-online den Antrag auf Prämienverbilligung stellen und direkt an die SVA Aargau übermitteln. Der Antrag ist innert sechs Wochen ab Erhalt des Codes zu stellen. Die Frist zur Antragstellung für die Prämienverbilligung 2021 läuft bis Ende 2020.
Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind der Sozialversicherung Aargau SVA telefonisch unter 062 836 82 97 oder per Email an ipv@sva-ag.ch zu melden.
Weitere Informationen zur Prämienverbilligung finden Sie unter: www.sva-ag.ch/Dienstleistungen/Prämienverbilligung.
Neue Portallösung für die Drittmeldepflicht – Information an die Immobilienverwaltungen
Die bisherige Portallösung, welche im 2015 realisiert wurde, hat sich bei den Immobilienverwaltungen im Kanton Aargau leider nicht wie gewünscht etabliert. Die neue Lösung www.drittmeldung.ch vereinfacht die Erfassung von Drittmeldungen noch einmal. Der Verband Aargauer Einwohnerdienste erhofft sich dadurch, dass die Immobilienverwaltungen wieder vermehrt ihre Drittmeldungen via Portal absetzen können.
Gemeinderat Schupfart
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»