Die Sommerferien stehen vor der Tür, die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Pässe, Visa, ausländische Währung – an alles muss man denken. Aber Achtung: Bei der Einreise in gewisse Länder werden die Reisenden streng kontrolliert, damit sie keine pflanzlichen Produkte einführen. Tatsächlich darf Obst und Gemüse oft nicht über die Grenze gebracht werden und wird konfisziert. Auch auf der Heimreise sollten Feriensouvenirs sorgfältig ausgesucht werden.
Die Einfuhr von Pflanzen aus einem Drittland unterliegt strengen Pflanzenschutzbestimmungen. Das bedeutet eine obligatorische Kontrolle durch den Pflanzenschutzdienst bei der Einfuhr oder ein gänzliches Verbot der Einfuhr. Mit diesen Massnahmen soll verhindert werden, dass Pflanzenkrankheiten oder schädlinge (Quarantäneorganismen) in die Schweiz eingeschleppt werden. Deshalb empfiehlt der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst, ganz darauf zu verzichten, Pflanzen als Reisesouvenirs mit nach Hause zu nehmen.
Zunahme der Verstösse und engmaschige Kontrollen Der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst ist die für die Einfuhrkontrolle zuständige Behörde. Er verfügt über Büros an den beiden wichtigsten Flughäfen der Schweiz: in Zürich und Genf. Die Inspektoren des Eidgenössischen Pflanzenschutzdienstes arbeiten im Frachtbereich der Flughäfen, wo sie jedes Jahr rund 9‘000 Einfuhren von kontrollpflichtigen Waren kontrollieren. Deshalb übernimmt das Grenzwachtkorps die Kontrollen der Reisenden bei deren Ankunft in der Schweiz.
Seit 2016 zeigen die Statistiken nach oben: Bei der Einreise in die Schweiz werden an den beiden grossen Flughäfen immer mehr Verstösse verzeichnet, insbesondere hinsichtlich der Einfuhr von Pflanzen, Samen, Obst und Schnittblumen. Während 2015 noch 213 solcher Fälle verzeichnet wurden, waren es 2017 bereits 233 Fälle. 2018 wurden 426 Fälle registriert.
Was kann ich tun, wenn ich dennoch eine Pflanze möchte? Wenn Sie für Ihre Ferien oder eine Geschäftsreise in ein Drittland (ausserhalb der Europäischen Gemeinschaft) reisen, sehen Sie davon ab, lebendes Pflanzenmaterial als Souvenir mit nach Hause zu nehmen!
Wer dennoch ein pflanzliches Andenken mitbringen möchte, muss sich vor der Reise unter www.pflanzenschutzdienst.ch über die geltenden Rechtsvorschriften informieren. Ausserdem unterliegen zahlreiche Pflanzen (insgesamt über 25‘000 Arten) den Weisungen des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen www.cites.ch (CITES). Sie dürfen nur mit einer Bewilligung des Exportlandes in die Schweiz gebracht werden. Neben einem gültigen CITES-Zeugnis ist oftmals auch eine Einfuhrbewilligung der zuständigen Schweizer Behörden erforderlich.
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