Das Registerharmonisierungsgesetz (RHG) des Bundes verpflichtet die Kantone, Rechtsgrundlagen für die Datenharmoni-sierung zu schaffen. Die Regierung des Kantons Aargau plant eine Plattform, mit der künftig Doppelspurigkeiten vermieden und die Abläufe beschleunigt und vereinfacht werden. Die Anhörung zum Entwurf des Register- und Meldegesetzes dauert bis zum 1. Februar 2008.
Die Volkszählung 2010 wird als registergestützte Zählung und nicht als Volksbefragung durchgeführt. Die Grunddaten (Name, Adresse, Geburtsdatum etc.) werden direkt aus den Einwohnerregistern der Gemeinden, den Personenregistern des Bundes sowie dem eidgenössischen Gebäude- und Wohnungs-register zusammen getragen. Die Kantone sind für die Sicherung der Qualität besorgt.
Kundenfreundliche Lösung Zur Qualitätssicherung muss der Kanton die Meldungen der Gemeinden plausibilisieren können. Deshalb soll eine kantonale Plattform geschaffen werden. Damit können administrative Doppelspurigkeiten vermieden und der Zeitaufwand für Mehrfachmeldungen bei Änderungen in den persönlichen Verhältnissen der Einwohnerinnen und Einwohner reduziert werden. Künftig müssten sie sich nur noch bei ihrer Wohngemeinde melden, um allen Meldeverpflichtungen zu genügen.
Zukunftsweisende rechtliche Grundlagen Mit dem Register- und Meldegesetz werden die rechtlichen Grundlagen zur Umsetzung des Registerharmonisierungsgesetzes und für einen elektronischen Datenaustausch im Kanton geschaffen. Die Gemeinden werden zur Führung eines elektronischen Einwohnerregisters verpflichtet. Erfasst werden die Haupt- und Nebenwohnsitze der Einwohnerinnen und Einwohner, gleich welcher Nationalität. Die Gemeinden haben überdies ein elektronisches Objektregister der Liegenschaften, Gebäude und Wohnungen zu führen. Weiter werden die Grundlagen für ein kantonales Einwohner- und ein Objektregister geschaffen, auf der die Daten der kommunalen Einwohner- und Objektregister abgebildet werden.
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