Verordnung zum Einführungsgesetz zum Umweltrecht: Regierungsrat will Gemeinden anhören
Am 4. September 2007 stimmte der Grosse Rat dem Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässer (EG Umweltrecht, EG UWR) zu. Das EG UWR ermächtigt den Regierungsrat, die für den Vollzug des Gesetzes nötigen Ausführungsbestimmungen in einer Verordnung zu erlassen.
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) hat den Entwurf der Verordnung zum EG UWR bereits ausgearbeitet und dem Regierungsrat vorgeschlagen, diesen gezielt nur den Gemeinden zur Anhörung vorzulegen. Angesichts der Tragweite der Aufgabenteilung zwischen den Gemeinden und dem Kanton beim Vollzug des Umweltrechts begrüsst der Regie-rungsrat die vorgesehene Anhörung. Damit wird er für den definitiven Entscheid über die Verordnung eine breitere Grundlage unter Einbezug der Interessenlage der Gemeinden erhalten. Das BVU wurde ermächtigt, die Anhörung der Gemeinden durchzuführen. Die Gemeinden werden bis Ende 2007 Zeit haben, sich zu den Ausführungsbestimmungen zu äussern.
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