Wer ist für seinen Hund verantwortlich?
Zur umfassenden Information der Leserschaft publiziert fricktal24.ch unter dem Titel „Standpunkte ungefiltert“ die Auffassungen von regionalen, kantonalen und nationalen Parteien und Organisationen zu aktuellen Themen. Die hier veröffentlichten Inhalte müssen nicht die Meinung der Redaktion widerspiegeln. Wir behalten uns vor, die Einsendungen zu prüfen und diese bei einem Verstoss gegen rechtliche Regelungen oder die allgemeine sittlichen Empfindungen von der Veröffentlichung auszuschliessen.
Selbstverständlich sein Besitzer, werden Sie antworten.
Genau dies soll mit dem neuen Hundegesetz erreicht werden.
Einige schreckliche Ereignisse in den letzten Jahren haben zu Recht eine heftige Grundsatzdiskussion ausgelöst. Das alte, von 1871 stammende Hundegesetz vermag den neuen, veränderten Bedürfnissen nicht mehr genügen. Das Verhältnis des Menschen zum Hund hat sich wesentlich verändert.
Dies war die Ausgangslage zum neuen Hundgesetz, hier setzt das neue Gesetz an. Bewusst wird im neuen Gesetz auf ein Hundeverbot verzichtet, sondern der Besitzer eines solchen Tieres soll vorgängig beweisen müssen, dass er mit seinem Tier verantwortungsvoll umgehen kann. Mit einem Hundverbot würde dem Schwarzmarkt Tür und Tor geöffnet und zahlreiche Einsätze zu unserem Wohl, z. B. Schutz- und Lawinenhunde, könnten nicht mehr erbracht werden.
Desweiteren will das neue Gesetz, dass die Hundetaxen im ganzen Kanton gleich sind und das Geld den Gemeinden gehört. Es steht den Gemeinden offen, dieses Gesetz gemäss ihren Bedürfnissen zu verschärfen, indem sie zum Beispiel auf öffentlichen Plätzen eine generelle Leinenpflicht einführen können.
Stimmen Sie am 27. November 2011 dem neuen Hundegesetz zu und helfen Sie mit tragische Zwischenfälle zukünftig zu vermeiden.
Herbert Strebel, Muri
Grossrat CVP und Mitglied Sicherheitskommission