EVP stimmt dem neuen Gerichtsorganisationsgesetz weitgehend zu
Von: Therese Dietiker (eingesandt)
Die EVP (Evangelische Volkspartei Aargau) stellt sich grundsätzlich hinter das neue Gerichtsorganisationsgesetz. Sie erachtet die Neuorganisation als einen Mehrwert. Einige Punkte sind ihr noch zu wenig konkret.
Mit der Einführung des Justizrates und der Geschäftsleitungen werden Inhalt und Führung in allen Gerichtseinheiten klar getrennt. Der Justizrat führt Obergericht, Bezirksgerichte und das kantonale Rekursgericht. Durch die neue Führungsstruktur können die Justizverantwortlichen sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Die Erneuerung der Gerichtsorganisation bedeutet auch einen Zuwachs an Ausgaben. Die EVP ist sich dessen bewusst und hofft, dass die nötigen Mittel auch gesprochen werden. Die Erhöhung der Richterstellen erfordert zudem auch mehr und flexibel einsetzbare Gerichtsschreiber.
Dass die Dreierbesetzung an den Gerichten eingeführt wird, ist für die EVP richtig. Der Kanton Aargau passt sich damit einer Struktur an, die in vielen Kantonen bereits üblich ist. Es ist den Evangelischen jedoch sehr wichtig, dass die Möglichkeit der Fünferbesetzung aber weiterhin besteht.
Qualitätsverluste befürchtet die EVP bei der Neuorganisation der Arbeits- und Jugendgerichte. Es ist ihr wichtig, dass in diesen Bereichen weiterhin Fachrichter Gerichtsfälle beurteilen, die über das erforderliche Knowhow verfügen.
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