Ein Grundlagenpapier zu einen Konzept für die Behindertenhilfe in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft schlägt vor, die Unterstützung und Betreuung von Menschen mit Behinderung auf ein System des "individuellen Bedarfs" umzustellen. 200 Betroffene, Personen aus Institutionen der Behindertenhilfe, Fachleute und Vertreterinnen und Vertreter kantonaler Behörden und Verwaltung haben an einer ganztägigen Tagung in Basel Chancen und Risiken eines solchen Systemwechsels diskutiert.
Bereits im Mai 2005 haben die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft beschlossen, die Umsetzung der Beschlüsse zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) in der Sonderschulung und in der Behindertenhilfe zu koordinieren und die vom Bund verlangten Konzepte gemeinsam zu erarbeiten. Auf dem Weg zu einem Konzept für die Behindertenhilfe ist die Tagung zum Grundlagenpapier ein wichtiger Schritt. Der Grundlagenbericht schlägt einen tief greifenden Systemwechsel vor, hin zu einer Ausgestaltung der Behindertenhilfe auf der Basis des individuellen Unterstützungs- und Betreuungsbedarfs von Menschen mit Behinderung.
Regierungsrat Dr. Christoph Eymann (BS) setzt sich in seinem Einführungsreferat für einen Systemwechsel ein. Die Grenzen des jetzigen Systems seien erreicht. Sie werden dem Anspruch auf eine individuelle Unterstützung zu wenig gerecht, gerade bei Personen, die besonders darauf angewiesen sind. Jede Person mit Behinderung soll die notwendige Unterstützung erhalten, unabhängig davon, ob sie im Heim oder zu Hause lebe, ob sie in einer geschützten Werkstätte oder in einem Familienbetrieb arbeite. Wichtig sei bei der weiteren Arbeit am Konzept und bei der Planung der Umsetzung, dass wie bisher die Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen einbezogen sind.
Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli (BL) verlangt, dass dem Aspekt einer höheren Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung bei der weiteren Entwicklung der Behindertenhilfe Beachtung geschenkt wird. Er erteilt aber Dogmatismen eine Absage. Es sollen unterschiedliche, individuelle Leistungsangebote bereit gestellt werden. Die vorgeschlagenen Lösungen müssen veränderbar und entwicklungsfähig sein. Er wiederholte die Aussagen, welche die beiden Kantonsregierungen bereits bei ihrem Auftrag gemacht hatten: "NFA ist keine Sparübung. Es stehen künftig zwar nicht viel mehr, aber auch nicht weniger finanzielle Mittel für die Behindertenhilfe zur Verfügung."
Nach einer fachlichen Einführung durch Mitglieder des Projektteams zu den Rahmenbedingungen in der Behindertenhilfe und zu den Lebensbereichen Wohnen, Freizeit, Bildung und Arbeit wurden Chancen und Risiken des Systemwechsels in einem Podiumsgespräch erörtert. Unter der Leitung der Journalistin Michèle Scheidegger diskutierten Vertretungen von Verbänden, Institutionen gemeinsam mit Fachpersonen und Betroffenen die verschiedenen Aspekte des Grundlagenpapiers. Am Nachmittag wurden Fragen zu den einzelnen Lebensbereichen in Gruppen besprochen.
Anita Joss (BS) und René Broder (BL), das Co-Präsidium der Projektleitung, beschlossen die Tagung mit einem Ausblick auf die weiteren Schritte. Es wird zweigleisig weiter gearbeitet: Einerseits wird das vom Bund verlangte Konzept bis 2009 im Entwurf fertig gestellt. Es wird dann in eine Anhörung gegeben, bevor die beiden Regierungen das Konzept dem Bundesrat zur Genehmigung einreichen. Dies soll bis spätestens Ende 2009 geschehen. Die Projektleitung rechnet mit einer Genehmigung durch den Bundesrat im Laufe des Jahres 2010. Andererseits werden Arbeitsgruppen einzelne Themen des Grundlagenpapiers auf ihre Konkretisierung hin überprüfen und Umsetzungsvorschläge erarbeiten. Wichtig ist der Projektleitung auch bei diesen weiteren Arbeiten die Mitwirkung von Betroffenen und Interessensvertretungen. Sie sollen zu den Arbeiten beigezogen werden. Erste Umsetzungen sind frühestens auf den 1. Januar 2011 vorgesehen. Über die Arbeiten am Projekt "Konzept Behindertenhilfe" informieren die Kantone laufend über die spezielle Internetseite www.nfa-bs-bl.ch.
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