Regierungsratsbulletin
Von: Medienmitteilung AG
Keine Zusammenlegung der Grossrats- und Regierungsratswahlen
Die FDP-Fraktion forderte in ihrem Auftrag vom 20. Mai 2008 den Aargauer Regierungsrat auf, die Zusammenlegung der Grossrats- und Regierungsratswahlen für die Amtsperiode 2009/13 auf den gleichen Tag zu prüfen. Der Regierungsrat lehnt den Auftrag ab.
Bereits am 29. August 2007 hat sich der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine Interpellation der FDP-Fraktion vom 3. Juli 2007 mit dem Thema der Zusammenlegung auseinandergesetzt und eine Zusammenlegung abgelehnt. Gleichzeitig gab er die beiden Wahltermine bekannt. Da Parteien und weitere Interessierte bereits mit den Wahlvorbereitungen begonnen haben, entspricht es dem Gebot der Rechtssicherheit und dem Prinzip von Treu und Glauben, dass an den bereits kommunizierten Daten festgehalten wird. Als gemeinsamer Wahltermin wäre zudem aus zeitlichtechnischen Gründen nur ein Datum in der ersten Januarhälfte 2009 zur Verfügung gestanden, da die Koppelung mit einer Abstimmung über Sachvorlagen nicht zweckmässig ist. Schliesslich wird der Grosse Rat das erste Mal aufgrund des Doppelten Pukelsheim gewählt.
Durch die Fokussierung der Arbeiten in den Gemeindewahlbüros auf die Grossratswahlen soll eine zeitlich wie inhaltlich einwandfreie Ermittlung der Wahlresultate sichergestellt werden.
Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag des Ständerats zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser"
Die von der ständerätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) erarbeitete parlamentarische Initiative "Schutz und Nutzung der Gewässer" wurde in die Vernehmlassung geschickt. Sie ist ein indirekter Gegenvorschlag zu der von verschiedenen Umweltverbänden eingereichten Volksinitiative "Lebendiges Wasser (Renaturierungsinitiative)".
Die Aargauer Regierung steht zu weiten Teilen hinter dem Entwurf der UREK. Er besteht im Wesentlichen aus einer Reihe von Änderungen zum Restwasser im Gewässerschutzgesetz: Diese Bestimmungen werden nur dort angepasst, wo sie auch von Natur aus in steilem Gelände und bei natürlichen Trockenzeiten keinen Sinn ergeben. Die Grundlage für Renaturierungen wird in einem neuen Artikel verankert. Zum ökologisch problematischen Schwall und Sunk bei Speicherkraftwerken im Berggebiet wird ein tauglicher Diskussionsvorschlag präsentiert, der jedoch den Aargau nicht betrifft. Neue Bestimmungen zum Geschiebehaushalt und zur Förderung von Revitalisierungen durch den Bund ergänzen die Vorlage. Insgesamt werden sowohl berechtigte Forderungen der Energiewirtschaft berücksichtigt als auch Lücken auf Gesetzesebene geschlossen, die mit der Initiative "Lebendiges Wasser" in die politische Diskussion gebracht worden sind.
Botschaft betreffend Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Aarau und Rohr verabschiedet Die beiden Einwohnergemeinden Aarau und Rohr haben am 24. Februar 2008 an der Urne den Zusammenschluss ihrer Gemeinden mit grosser Mehrheit gutgeheissen. Erforderlich ist noch die kantonale Zustimmung des Grossen Rats zu diesem Zusammenschluss.
Seitens des Kantons sprechen keine Gründe gegen den Zusammenschluss. Sowohl die Einwohnerinnen und Einwohner von Aarau wie auch von Rohr profitieren davon. Der Zusammenschluss ist eine sinnvolle und zukunftsorientierte Lösung für beide Gemeinden. Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 18. Juni 2008 die entsprechende Botschaft zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Er beantragt, den Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Aarau und Rohr sowie den dazu gehörenden Zusammenschlussvertrag zu genehmigen.
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