VSE stellt Forderungen für Stromabkommen mit der EU
Von: mm/f24.ch
Schon bald dürfte der Bundesrat das definitive Mandat verabschieden, um mit der EU ein Stromabkommen auszuhandeln. Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) unterstützt das. Um die Energie- und Klimaziele zu erreichen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, ist laut dem VSE ein enges energiepolitisches Verhältnis mit der EU nebst dem Ausbau der inländischen Stromproduktion ein zentrales Puzzlestück.
Versorgungssicherheit, Marktzugang, Rechtssicherheit, Mitgestaltung
Ein Stromabkommen müsse zwingend einen Beitrag zur Stärkung der Versorgungssicherheit in der Schweiz leisten, insbesondere indem die Schweiz in die verschiedenen europäischen Plattformen und Prozesse (re-)integriert werde. Die Importfähigkeit werde dadurch verbessert und die System- und Netzstabilität gestärkt, als Folge davon unnötige und teure Versorgungsrisiken minimiert.
Auch sei eine engere Zusammenarbeit in der Krisenbewältigung möglich, wodurch die teure inländische Winterreserve redimensioniert werden könnte, was tiefere Kosten zur Folge habe. Der gleichberechtigte Marktzugang der Schweiz müsse dazu beitragen, dass die durch die Marktintegration heute ausschliesslich in der EU anfallenden Effizienzgewinne auch in der Schweiz zu einer Reduktion von Kosten und Risiken beitrage.
Ferner muss gemäss dem VSE ein Stromabkommen für die Zukunft Rechtssicherheit schaffen und insbesondere Schutz bieten vor willkürlichen Entscheiden, was bis dato nicht der Fall sei. Schliesslich erwartet der VSE die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Schweiz bzw. der Schweizer Akteure in den verschiedenen wichtigen Gremien des gemeinsamen Binnenmarkts (ENTSO-E, ACER und DSO-Entity). Die Schweizer Akteure dürften nicht länger schlechter gestellt sein als jene in den Nachbarländern.
Strommarktöffnung: Wahlfreiheit für Verbraucher
Eine Bedingung seitens der EU für den Abschluss eines Stromabkommens ist die Strommarktöffnung. Die Strommarktöffnung würde die gesamte Strombranche betreffen, weshalb sie zwingend in die Überlegungen zur innenpolitischen Umsetzung miteinzubeziehen ist., fordert der VSE Die Diskussion darüber laufe bereits mit hohem Tempo.
Getern fand an einem von Bundesrat Albert Rösti einberufenen runden Tisch ein erster Austausch dazu statt, an dem der VSE teilnahm. Der VSE anerkenne den politischen Wunsch nach einer Grundversorgung und sei überzeugt, dass eine praktikable und allseits akzeptable Strommarktöffnung möglich sei und habe bereits verschiedene Umsetzungsmodelle für eine innerstaatliche Regelung skizziert.
Entscheidend wird laut VSE sein, dass klare Spielregeln herrschen, die den grundversorgten Kunden (Haushalte, KMU, alle mit einem Jahresverbrauch unter 100 MWh) Wahlfreiheit garantieren - also die Möglichkeiten eröffnen, in der Grundversorgung zu verbleiben, den Grundversorger zu wechseln oder in den freien Markt zu gehen -, und gleichzeitig den Grundversorgern, also den Stromlieferanten, genügend Planbarkeit insb. für die Strombeschaffung geben. Schliesslich müsse die Regulierung möglichst stabile Strompreise ermöglichen und vor missbräuchlicher Strompreisbildung schützen.
Grundlage für Wasserstoff-Zusammenarbeit legen
Darüber hinaus würde es der VSE begrüssen, wenn im Kontext der Verhandlungen eine Absichtserklärung über die Aufnahme des Themas Wasserstoff nach Abschluss des Stromabkommens angestrebt werde. Wasserstoff könne einen wichtigen Beitrag zu einer CO2-neutralen Energieversorgung und damit zum Netto-Null-Ziel der Schweiz leisten.
Der VSE geht davon aus, dass die inländische Wasserstoffproduktion die Nachfrage nicht decken kann. Aus diesem Grund müsse ein möglichst günstiger und ungehinderter Zugang zum entstehenden europäischen Wasserstoff-Backbone (Wasserstoffwirtschaft und -infrastruktur) sichergestellt werden.
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