Die Aargauer Stimmberechtigten wählen am 30. November 2008 den Regierungsrat sowie die Bezirks- und Kreisbehörden. Am Montag, 21. Juli 2008, ist das Wahlverfahren eröffnet worden.
Am 30. November 2008 finden die Gesamterneuerungswahlen des Regierungsrats, der Bezirksbehörden, der Schulräte der Bezirke sowie der Friedensrichter und der Friedensrichter-Statthalter für die Amtsperiode 2009 bis 2013 statt. Die Verfahrensvorschriften sind im Gesetz und der Verordnung über die politischen Rechte geregelt. Das Wahlverfahren ist mit der Publikation im Amtsblatt vom 21. Juli 2008 eröffnet worden. Weitere Informationen finden sich im Internet: www.ag.ch/wabag/de/pub/wahlen.php.
Das Merkblatt der Staatskanzlei enthält die wichtigsten Informationen zum Wahlverfahren und wird von den Bezirksämtern allen Interessierten abgegeben. Es kann auch im Internet heruntergeladen werden. Anmeldungen von Kandidaturen für den Regierungsrat sind bis am 3. Oktober 2008 bei der Staatskanzlei einzureichen, solche für Bezirksbehörden und den Bezirksschulrat bis am 3. Oktober 2008 beim zuständigen Bezirksamt.
Für Friedensrichter und Friedensrichter-Statthalter gilt als Anmeldefrist der 17. Oktober 2008. Kandidaturen sind ebenfalls beim zuständigen Bezirksamt zu melden. Alle Anmeldeformulare sind bei der Staatskanzlei bzw. beim Bezirksamt erhältlich.
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