Das erwähnte Baugesuch liegt in der Zeit vom 23. März bis 23. April 2012 in der Gemeindekanzlei öffentlich auf. Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Oberhof schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungsschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Baubewilligung Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt: Richard Studer, Benkerjoch 111, Oberhof, Umbau und wärmetechnische Sanierung Geb.-Nr. 201, Parz. 459, Benkerjoch.
Palmen Die Bäumchen für die Palmen können am Mittwoch, 28. März 2012, ab 14.00 Uhr, beim Schulhaus Dorf abgeholt werden. Gemeinde Oberhof
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