Die Belastung des Abwassers mit Mikroverunreinigungen soll bei rund 100 Abwasserreinigungsanlagen (ARA) verringert werden, indem die Wasserreinigung verbessert wird. In der Anhörung des UVEK zur entsprechenden Revision der Gewässerschutzverordnung wurde die Stossrichtung breit unterstützt. Die Finanzierung jedoch wurde als ungenügend beurteilt. Der Bundesrat ist bereit Finanzierungslösungen zu prüfen. Die Vorlage wird nun weiterentwickelt.
Durch eine verbesserte Abwasserreinigung bei ausgewählten kommunalen Abwasserreinigungsanlagen (ARA) soll der Eintrag von Mikroverunreinigungen (Medikamente und Chemikalien) in die Gewässer verringert werden. Dadurch sollen die Trinkwasserressourcen sowie die Wasserflora und -fauna geschützt werden. Das UVEK hat Ende 2009 die entsprechende Revision der Gewässerschutzverordnung in die Vernehmlassung geschickt. 82 Stellungnahmen sind eingegangen.
In über 80 Prozent der Stellungnahmen wird anerkannt, dass das Problem der Mikroverunreinigungen gelöst werden muss. Die grundsätzliche Stossrichtung der Massnahmen und der selektive Ausbau der ARA werden ebenfalls breit unterstützt.
Der Vorschlag sah vor, dass die Massnahmen durch die Inhaber der ARA über die Abwassergebühren für Haushalte und andere Abwassereinleiter finanziert werden. Dieser Vorschlag überzeugte nicht. Die zentrale Forderung der Kantone sowie der Sozialdemokratischen Partei (SP) und der Grünen Partei Schweiz (GPS) ist eine schweizweite verursachergerechte Finanzierungslösung für den geplanten Ausbau. Die Vorschläge reichen von einer Abgabe auf Produkte, die problematische Stoffe enthalten, bis zu Subventionen des Bundes. Die mit Abstand am häufigsten geforderte Finanzierungslösung basiert auf einer gesamtschweizerischen Abwasserabgabe, aus der 75 Prozent der Investitionen bei den betroffenen Anlagen finanziert würden.
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-SR) kommt zu demselben Schluss und fordert eine verursachergerechte Finanzierung. Der Bundesrat hat kürzlich dem Parlament vorgeschlagen, diese Motion anzunehmen. Gemäss seiner Antwort ist er bereit, verursachergerechte Finanzierungslösungen zu prüfen und die entsprechenden Rechtsgrundlagen zu schaffen.
Im Weiteren werden zusätzliche Versuche zur Technologieerprobung sowie eine Koordination der Planung und Umsetzung der Massnahmen durch den Bund gefordert. Die Vorlage zur Änderung der Gewässerschutzverordnung wird gemeinsam mit den Kantonen und Fachverbänden weiterentwickelt.
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»
Erstmals gibt es quantitative Empfehlungen der Wissenschaft, wenn es um den Aufbau neuer ökologischer Infrastrukturen für den Amphibienschutz geht. Ein Team von Forschenden der Eawag, der WSL und der info fauna karch hat die...
Als Reaktion auf die Trinkwasser- und die Pestizidinitiative hat das Parlament 2022 die parlamentarische Initiative "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» verabschiedet. Damit hat es den Bundesrat beauftragt, die...
In einem von acht Skigebieten könnte die natürliche Schneedecke noch in diesem Jahrhundert komplett verschwinden. Zu diesem Ergebnis kommt Dr. Veronika Mitterwallner von der Universität Bayreuth in einer Untersuchung der weltweit...
Der Bundesrat hat am 8. Mai 2024 hat den Zwischenbericht zur Umsetzung des «Aktionsplans Pflanzenschutzmittel» gutgeheissen. Die erste Bilanz fällt positiv aus. Mit den von der Landwirtschaft getroffenen Massnahmen konnten die...
Die Umweltkommission des Ständerates spricht sich einstimmig dafür aus, in den Jahren 2025-2028 die Massnahmen der Kantone im Bereich Umwelt mit 2,307 Mia. Franken zu unterstützen. Darin enthalten sind zusätzliche Mittel zur...