Schweiz hat 3'600 schützenwerte Arten
Von: mm/f24.ch
Zum Internationalen Tages der Biodiversität am 22. Mai 2011 veröffentlicht das Bundesamt für Umwelt BAFU erstmals die Liste der National Prioritären Arten (siehe Beilage. 3’600 Arten wurden aufgrund ihres Gefährdungsgrades und der Verantwortung der Schweiz für ihre Erhaltung in die Liste aufgenommen. Die Liste soll Naturschutzorganisationen, Gemeinden, Kantonen und dem Bund helfen, gezielter Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Die Zahl der in der Schweiz vorkommenden Arten (Wirbellose, Wirbeltiere, Pflanzen und Pilze) ist gross: Bis heute wurden hierzulande rund 40'000 Spezies identifiziert. Dank der Massnahmen der vergangenen 30 Jahre sind nur wenige Arten vollständig verschwunden.
Allerdings leiden viele von ihnen unter dem Druck, der auf die Umwelt ausgeübt wird. Ein Beweis dafür ist die steigende Anzahl «gemeiner» Arten, die heute als bedroht gelten: Ihre Bestände haben so stark abgenommen, dass ihre Erhaltung langfristig nicht mehr gesichert ist, so etwa jene der Marmorierten Forelle oder des Rebhuhns. Weitere Beispiele
Artenschutz bedeutet in erster Linie Anstrengungen zur Erhaltung der Lebensräume. In vielen Fällen aber gilt es, diese durch gezielte Massnahmen zu ergänzen, die den spezifischen Bedürfnissen einzelner Arten gerecht werden. Bund und Kantone haben Inventare von Lebensräumen von nationaler oder regionaler Bedeutung geschaffen, so etwa für Auen, Moore, Amphibienlaichgebiete sowie für Trockenwiesen und -weiden.
In Kombination mit Vernetzungsprojekten können diese Schutzmassnahmen den Verlust an Populationen bedrohter Arten vermindern, aber nicht stoppen. Um die Erhaltung der Biodiversität langfristig zu sichern, muss deshalb der Biotopschutz durch gezielte, auf die Bedürfnisse einzelner Spezies ausgerichtete Massnahmen ergänzt werden.
Ein Instrument für Kantone und Gemeinden
Die Liste der National Prioritären Arten wurde vom BAFU zusammen mit den Nationalen Datenzentren erstellt. Die darin aufgeführten 3/600 Arten wurden anhand des Grades ihrer Gefährdung und der besonderen Verantwortung der Schweiz für ihren Schutz ausgewählt. Diese Verantwortung begründet sich darin, dass sich der grösste Teil der Verbreitungsgebiete dieser Arten in unserem Land befindet. Zu den Arten der höchsten Prioritätsstufe zählen beispielsweise die Grasart Strand-Schmiele (Deschampsia littoralis) und der Fisch Rhonestreber (Zingel asper). Sie sind äusserst gefährdet und kommen praktisch nur in der Schweiz vor.
Die Liste hilft mit, Prioritäten zu setzen, damit dort Massnahmen ergriffen werden können, wo es am dringendsten ist. Dies gewährleistet einen effizienten Einsatz der Mittel, die für den Artenschutz bereitgestellt werden. Anhand der Liste können Naturschutzorganisationen, Gemeinden, Kantone und der Bund ihre Artenschutzmassnahmen priorisieren und gezielter ausgestalten.
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