Die Aargauer „Gefahrenkarte Hochwasser“ ist erstellt
Von: mm/f24.ch
Die Bevölkerung im Kanton Aargau wächst, Räume werden besiedelt, Wertkonzentrationen steigen. Gleichzeitig sind immer häufiger heftige Hochwasserereignisse zu verzeichnen. Dank der jetzt vorliegenden „Gefahrenkarte Hochwasser“ hat der Kanton Aargau eine gute Grundlage, um sich gegen die Gefährdung zu schützen und vorhersehbare Schäden zu verhindern.
Gemäss der Verordnung über den Wasserbau haben die Kantone vom Bund den Auftrag, ihre Gefahrengebiete für Hochwasserschäden zu bezeichnen. Diese „Gefahrenkarten Hochwasser“ für Bauzonen liegen im Kanton Aargau jetzt vor. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt hat rund 1’500 Kilometer Flussläufe und Bäche auf deren Hochwassergefährdung untersuchen lassen und dabei eng mit den Gemeinden zusammengearbeitet. Unterstützt wurden die Arbeiten von der Aargauischen Gebäudeversicherung sowie dem Bundesamt für Umwelt.
Unterschiedliche Gefährdungssituationen
Die Gefahrenkarte zeigt auf, dass rund 3'400 Hektaren (siebzehn Prozent der Bauzonen im Aargau) potenziell hochwassergefährdet sind und dass für 1'500 Hektaren Handlungsbedarf besteht. Drei Viertel dieser Flächen weisen Fliesstiefen von weniger als 25 Zentimeter auf und stammen in der Regel von Überflutungen von kleinen und mittleren Bächen. Neubauten in diesen Flächen können mit einfachen Objektschutzmassnahmen hochwassersicher erstellt werden. Erwartungsgemäss verursachen die Flüsse Aare, Rhein, Reuss und Limmat die Überflutungen mit den grossen Fliesstiefen.
Umsetzung der Resultate in die Nutzungsplanung
Einen absoluten Schutz vor Hochwasser gibt es nicht. Das langfristige Ziel ist es jedoch, die nun bekannten Schutzdefizitflächen mittel- und langfristig zu reduzieren. Die Umsetzung der Gefahrenkarte in die Nutzungsplanung stellt sicher, dass die notwendigen Massnahmen eigentümerverbindlich bezeichnet sind, um Schäden zu vermeiden. Neubauten sollen nur dort entstehen, wo sie vor Naturgefahren geschützt sind.
Raumplanerische Massnahmen alleine genügen nicht
Neben raumplanerischen Massnahmen bedingt ein aktiver Hochwasserschutz auch wasserbauliche Projekte. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) hat, gestützt auf die Gefahrenkarte, bereits verschiedene Hochwasserschutzmassnahmen realisiert. So beispielsweise an der Wigger in Brittnau oder am Erusbach in Villmergen. Weitere Projekte sind in Planung, so im Surbtal, im Möhlinbachtal und im Suhrental.
Auch die Feuerwehren werden gezielter für die Bewältigung der Elementarereignisse vorbereitet. Insbesondere in den Bereichen Führung und Ausbildung werden in den nächsten Jahren Schwerpunkte gesetzt. Bezüglich Ausrüstung besteht vorderhand kein zusätzlicher Bedarf.
Aargauische Gebäudeversicherung unterstützt Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer
Sowohl bei Neu- und Umbauten als auch bei bestehenden Gebäuden können die kostenlosen Beratungsdienstleistungen der AGV in Anspruch genommen werden. Diese beziehen sich nicht nur auf die Hochwassergefahr, sondern auch auf vorbeugende Massnahmen gegen Sturm und Hagel. Bei bestehenden Gebäuden kann die AGV je nach bisheriger Schadenbelastung bis zu vierzig Prozent der Investitionskosten für Objektschutzmassnahmen übernehmen.
Alles zum Thema Hochwasserschutz
Die Gefahrenkarten Hochwasser stehen über das Geoportal des Kantons Aargau allen Interessierten zur Verfügung. Ein Schlussbericht zum gesamten Projekt liegt als Sondernummer der Publikationsreihe „UMWELT AARGAU“ vor. Auf der interaktiven Videoplattform www.zeitraumaargau.ch dokumentiert ausserdem ein spannender Filmbeitrag den Zusammenhang zwischen Hochwasserschutz und Gefahrenkarte.
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