Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. September 2010 ein erstes Mal über die Stossrichtung der Agrarpolitik 2014-2017 diskutiert und vier Schwerpunkte festgelegt: sichere Nahrungsmittelproduktion, effiziente Nutzung der Ressourcen, vitaler ländlicher Raum sowie Unternehmertum in der Land- und Ernährungswirtschaft. Er hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) beauftragt, Massnahmen zur Realisierung dieser Schwerpunkte vorzuschlagen und im 2. Quartal 2011 dazu eine Vernehmlassung vorzubereiten.
Die Bereitstellung von genügend Nahrungsmitteln in ausreichender Qualität ist auf globaler Ebene eine zentrale Herausforderung der Zukunft. Einerseits wird die Nachfrage stark ansteigen, andererseits besteht wegen der beschränkten natürlichen Ressourcen nur ein begrenztes Potenzial für eine Ausdehnung der Produktion. Der Klimawandel wird zusätzliche Anpassungen erfordern.
Deshalb ist es für den Bundesrat wichtig, dass die Schweiz aus dem vorhandenen natürlichen Potenzial mit einer effizienten Produktion das Optimum herausholt. Um dies zu erreichen, soll die Landwirtschaft ihre Produktion, wie in der Verfassung gefordert, auf den Markt ausrichten. Potenziale zur Verbesserung der Produktivität sind von der gesamten Land- und Ernährungswirtschaft konsequent zu nutzen. Zur langfristigen Ernährungssicherung sollen der landwirtschaftlich genutzte Boden besser geschützt und die natürlichen Ressourcen nachhaltig genutzt werden.
Der Bundesrat will die Agrarpolitik so weiterentwickeln, dass die gemeinwirtschaftlichen Leistungen in jenen Bereichen, in denen die Ziellücken noch gross sind, stärker gefördert werden und insgesamt eine nachhaltige Entwicklung des Sektors möglich ist. Welche konkreten Verbesserungen mit der nächsten Etappe Agrarpolitik 2014-2017 erreicht werden können, hängt neben den wirtschaftlichen Faktoren wie Weltmarktpreise, Marktöffnungen und Währungsverhältnisse auch von den eingesetzten finanziellen Mitteln ab. Im Rahmen der Aufgabenüberprüfung hat der Bundesrat für den Bereich ,Landwirtschaft und Ernährung" eine jährliche Erhöhung von 0,1 Prozent als Ziel festgelegt. Nominal bleiben damit die zur Verfügung stehenden Mittel praktisch konstant. Dies ermöglicht eine sozialverträgliche Strukturentwicklung mit leistungsfähigen bäuerlichen Familienbetrieben.
Kann im Zeithorizont 2014 bis 2017 ein WTO-Abkommen oder ein Abkommen mit der EU im Bereich Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktsicherheit und öffentliche Gesundheit erfolgreich abgeschlossen werden, werden Begleitmassnahmen für die Land- und Ernährungswirtschaft nötig. Das EVD wird in Absprache mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement das Konzept dazu konkretisieren und parallel zum Fortgang der aussenwirtschaftlichen Projekte vorantreiben. Die Begleitmassnahmen werden dem Parlament zusammen mit einem allfälligen WTO-Abkommen und/oder einem Abkommen mit der EU vorgelegt und sollen daher nicht Teil der Botschaft zur Agrarpolitik 2014-2017 sein.
Der Bundesrat beabsichtigt, die Vernehmlassung zur Agrarpolitik 2014-2017 im 2. Quartal 2011 zu eröffnen. So können die landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen am 1. Januar 2014 in Kraft treten. Er hat das EVD nun beauftragt, ein entsprechendes Projekt auszuarbeiten.
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