Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über die Ostern Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben am Karfreitag, 21. März 2008 und Ostermontag, 24. März 2008 geschlossen. Ab Dienstag, 25. März 2008 sind wir gerne wieder zu den normalen Öffnungszeiten für Sie da. In dringenden Fällen sind Gemeindeammann Willy Schürch (Tel. 079 257 78 20) oder Gemeindeschreiberin Fabienne Fischer (Tel. 079 365 46 86) erreichbar.
Ersatzwahl eines Mitgliedes des Wahlbüros / 1. Wahlgang Herr Beat Brogli hat infolge Wegzug aus der Gemeinde Münchwilen seinen Rücktritt als Stimmenzähler erklärt. Das Bezirksamt hat dem Demissionsbegehren entsprochen. Herr Borgli gehörte seit Januar 2002 dem Walbüro der Gemeinde Münchwilen an. Der Gemeinderat bedauert seine Demission und dankt ihm herzlich für die geleisteten Dienste.
Die Ersatzwahl wird zusammen mit der nächsten Volksabstimmung auf den 01. Juni 2008 festgesetzt. Für die Ersatzwahl ist bereits im ersten Wahlgang eine stille Wahl möglich, sofern nicht mehr Kandidaten vorgeschlagen werden, als zu wählen sind.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. am Freitag, 18. April 2008, 11.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jeder wahlfähige Stimmberechtigte der Gemeinde als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Krankenkassenprämienverbilligung 2009; Jetzt anmelden! Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Aargau, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben für das Jahr 2009 wiederum Anspruch auf Verbilligungsbeiträge an die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Antragsformulare können ab sofort bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Der Antrag muss zusammen mit den Krankenkassenausweisen 2008 und der letzten definitiven Steuerveranlagung (Detailblatt) bis spätestens 31. Mai 2008 der SVA-Gemeindezweigstelle (Gemeindeverwaltung) eingereicht werden. Wir bitten Sie, auf die Einhaltung dieses Termins zu achten, da die Aarg. Sozialversicherungsanstalt auf verspätet erhaltene Anträge nicht eintritt. Weitere Informationen und eine Online-Berechnung finden Sie auch unter www.sva-ag.ch → IPV (individuelle Prämienverbilligung).
Hundekontrollmarken 2008/2009 Die Hundekontrollmarken können ab sofort bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Die Taxe beträgt unverändert Fr. 100.-- und ist bis zum 30. April 2008 einzulösen. Gemäss kantonalem Gesetz über das Halten und Besteuern der Hunde ist jeder in der Gemeinde gehaltene Hund, welcher das Alter von drei Monaten erreicht hat, steuerpflichtig und ist durch die Gemeinde zu registrieren. Der ebenfalls obligatorische Mikrochip entbindet nicht vom Lösen der Hundemarke. Der Nachweis über die Tollwutimpfung muss (seit 1999) nicht mehr erbracht werden. Hingegen müssen Neuzuzüger aus anderen Kantonen die Hundetaxe im Kanton Aargau bezahlen, auch wenn sie den Hund schon in einem anderen Kanton eingelöst haben. Sollten Sie Ihren Hund nicht mehr besitzen, bitten wir um telefonische Mitteilung (Tel. 062 866 60 30). Vielen Dank!
« fricktal24.ch – die Internet-Zeitung fürs Fricktal »
Nachrichten aus Münchwilen: Zählung der leerstehenden Wohnungen/Häuser per 1. Juni 2024 \ Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Pfingsten \ Aufhebung eines öffentlichen Fusswegrechtes im Rhyblick \ Baugesuch \ Unterstützung...
Nachrichten aus Münchwilen: Öffnungszeiten der Verwaltung an Auffahrt \ Kehrichtabfuhr an Auffahrt \ Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung \ Baubewilligungen
Nachrichten aus Münchwilen: Einwohnergemeindeversammlung und Ortsbürgergemeindeversammlung ; Traktanden \ Einbürgerungsgesuch für ordentliche Einbürgerung \ De schnällscht Fricktaler; Di schnällscht Fricktaleri \ SBB-Tageskarte...