Publikationen der Gemeinde Münchwilen
Von: Gemeinde Münchwilen
Nachrichten aus Münchwilen: Demission aus dem Gemeinderat \ Baugesuch
Demission aus dem Gemeinderat
Karin Etterlin hat infolge einer Weiterbildung auf Ende 2012 ihre Demission als Mitglied des Gemeinderates eingereicht.
Dieser Rücktritt wird sehr bedauert. Karin Etterlin war ein engagiertes Gemeinderatsmitglied. Der Gemeinderat dankt Frau Etterlin für ihren überaus wertvollen Einsatz zum Wohle der Gemeinde Münchwilen herzlich. Er wünscht ihr und ihrer Familie für die Zukunft alles Gute.
Das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Aarau, hat den Rücktritt auf den Zeitpunkt der Ersetzung stattgegeben und den Gemeinderat aufgefordert, die Ersatzwahl durchzuführen. Die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2010/2013 findet am 23. September 2012 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises (Gemeinde Münchwilen) zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 58. Tag vor dem Wahltag (d.h. bis Freitag, 27. Juli 2012, 12.00 Uhr) einzureichen. Ein vorbereitetes Formular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Der Gemeinderat
Baugesuch
- Baugesuchsnummer: 2012/36 (Gemeinde Stein)
- Bauherrschaft: Erne AG Holzbau, Werkstrasse 3, 5080 Laufenburg
- Grundeigentümer: Erne AG Holzbau, Werkstrasse 3, 5080 Laufenburg
- Projektverfasser: Burkard Meyer Architekten, Martinsbergstrasse 40, 5400 Baden
- Bauvorhaben: Teilabbruch Personalgebäude und 1) Neubau Personalgebäude mit Magazin und 2) Bankraum mit Lagerhalle, beides als Anbauten an Werkhalle mit AGV-Nr. 571. Überdachung Aussenlagerplatz (teilweise auf Gemeindegebiet Münchwilen). Abbruch Gebäude AGV-Nr. 888/889 und Abbruch private Trafostation AGV-Nr. 585.
- Ortslage: Industriestrasse Parzelle(n)-Nr. 521, GB Stein AG und
- Parzelle –Nr. 1700, Gemeinde Münchwilen
- Kantonale Zustimmung: Erforderlich
- Besonderes: Das Baugesuch liegt auch auf der Gemeinde Stein auf und wird durch die Gemeinde Stein bearbeitet.
Die öffentliche Auflage findet vom 04.07.2012 bis 03.08.2012 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein und Münchwilen öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Gemeindekanzlei Münchwilen
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