Publikationen der Gemeinde Münchwilen
Von: Gemeinde Münchwilen (eingesandt)
Gemeindenachrichten Münchwilen
Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden vom 27. September 2009 für die Amtsperiode 2010/13
Die Amtsperiode der Gemeindebehörden (Gemeinderat, Schulpflege, Finanzkommission, Steuerkommission und Stimmenzähler) läuft am 31. Dezember 2009 ab. Der Gemeinderat hat die Erneuerungswahlen auf den 27. September 2009 festgesetzt. Gestützt auf die Gemeindeordnung sind an diesem Tag folgende Behörden zu wählen:
- 5 Mitglieder des Gemeinderates
- Gemeindeammann und Vizeammann (aus der Mitte des Gemeinderates)
- 3 Mitglieder der Schulpflege
- 3 Mitglieder der Finanzkommission
- 3 Mitglieder der Steuerkommission
- 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
- 4 Stimmenzähler
Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten aus der Gemeinde Münchwilen AG zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 58. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 31. Juli 2009, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Es wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig auf demselben Wahlzettel auch die Stimme als Mitglied des Gemeinderates erhält. Für die Wahl der Mitglieder des Gemeinderates, des Gemeindeammanns und des Vizeammanns ist im 1. Wahlgang keine stille Wahl möglich. Es findet zwingend ein Urnengang statt. Werden für die Schulpflege und die Kommissionen weniger oder gleichviel wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).
Geschwindigkeitskontrolle
Mitte Mai hat die Regionalpolizei Unteres Fricktal auf der Zürcherstrasse eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Insgesamt 521 Fahrzeuge wurden kontrolliert. Davon hielten sich 95 Fahrzeuglenker nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h.
Elektroschrottsammlung
Am Freitag, 19. Juni 2009, von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, besteht für die Einwohnerschaft der Gemeinde Münchwilen die Möglichkeit, Geräte der Unterhaltungs- und Büroelektronik sowie Haushalt Klein- und Grossgeräte kostenlos zu entsorgen. Die Gegenstände können direkt beim Bauamt unterhalb der Schulanlage (Biffigstrasse) abgegeben werden.
Sommerzeit ist Reisezeit!
Sie naht, die Ferienzeit... denken Sie deshalb daran, die Gültigkeitsdauer Ihrer Reisedokumente zu überprüfen. Die Ausstellung einer Identitätskarte oder eines Reisepasses dauert bis zu 10 Arbeitstage. Um einen Pass 03 und/oder eine Identitätskarte zu beantragen, müssen Sie bei der Gemeindeverwaltung Münchwilen persönlich vorsprechen. Nehmen Sie ein aktuelles Passfoto sowie die zu ersetzenden Ausweise mit. Die Gebühren sind bar bei der Antragstellung zu bezahlen. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Einwohnerkontrolle, Tel. 062 866 60 30.
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