Publikationen der Gemeinde Möhlin
Von: Gemeinde Möhlin
Nachrichten aus Möhlin: Stellungnahme des Gemeinderates
Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2021
Stellungnahme des Gemeinderates Möhlin
Seit mindestens zwei Jahrzehnten war es Usanz, dass die Stimmen des Gemeinderates bei Gemeindeversammlungs-Abstimmungen jeweils ohne Handerheben dem gemeinderätlichen Antrag hinzugerechnet wurden. Dies in der Auffassung, dass das Kollegialitätsprinzip höher als das individuelle Stimmrecht gewichtet wird. In der Vergangenheit gab es keinen Anlass dazu, diese Regelung zu hinterfragen, zumal sie auch in anderen Gemeinden praktiziert wird.
Es ist unerlässlich, dass in einer Demokratie durch offene und transparente Abläufe Vertrauen geschaffen wird. Die Ermittlung von Resultaten bei den Abstimmungen anlässlich der Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2021 hat beim Traktandum Leigrube zu Diskussionen und Unklarheiten geführt. Als Erkenntnis daraus wurden Abstimmungsabläufe jedoch vertieft geklärt und es werden Massnahmen getroffen, damit die demokratischen Prozesse transparent und für alle besser nachvollziehbar werden. Als Sofortmassnahme wurde festgelegt, dass die einzelnen Gemeinderäte bei den Gemeindeversammlungen-Abstimmungen ihre Stimmabgaben zukünftig durch Handerheben deklarieren können.
Der Gemeinderat ist überzeugt, dass damit den demokratischen Prozessen vertrauensfördernd das nötige Gewicht beigemessen werden, welche sie verdienen.
Der Gemeinderat bittet für die entstandenen Unklarheiten um Entschuldigung. Er hält fest, dass die Abläufe und Zuständigkeiten inskünftig noch detaillierter definiert und kommuniziert werden.
Gemeinderat Möhlin
Verzicht auf Beschwerde
Die FDP Möhlin beanstandete namentlich den Umstand, dass die Gemeinderäte bei keiner Abstimmung die Hand gehoben hatten, um damit ihr Ja zum Ausdruck zu bringen.
Das Handaufheben der Gemeinderäte ist aus Sicht der FDP Möhlin aus Gründen der Transparenz zwingend. Andernfalls könnten die Stimmbürger*innen den Eindruck erhalten, dass die Stimmen des Gemeinderates nur in jenen Fällen hinzugezählt werden, in denen ein knappes Stimmverhältnis besteht, um das Resultat im Sinne des Gemeinderates zu beeinflussen.
Die FDP Möhlin vertritt die Auffassung, dass ein Gemeinderat sein Stimmrecht an der Gemeindeversammlung in der gleichen Weise auszuüben hat, wie alle anderen Stimmberechtigten. Der Umstand, dass im Kanton Aargau – mit Ausnahme des Ausstandes und der Stimmenthaltung bei der Abnahme der Rechnung – eine spezielle gesetzliche Regelung zur Frage, wie ein Gemeinderat an der Gemeindeversammlung sein Stimmrecht ausübt, fehlt, stützt den Standpunkt der FDP Möhlin. Ein Gemeinderat hat demzufolge an einer offenen Abstimmung seinen Willen eindeutig und durch das gleiche Zeichen, wie die übrigen Stimmberechtigten, kundzugeben. Einer anderen Handhabung würde das Gebot der Transparenz und damit das öffentliche Interesse an einer zuverlässigen Ermittlung des Abstimmungsergebnisses entgegenstehen. Wer seine Hand nicht hebt, hat sich seiner Stimme enthalten. Dies gilt für sämtliche Stimmberechtigten an einer Gemeindeversammlung – auch für einen Gemeinderat.
Diesen Standpunkt hat die FDP Möhlin in Gesprächen mit den Verantwortlichen der Gemeinde in den vergangenen Tagen eingehend dargelegt. Die FDP Möhlin begrüsst, dass der Gemeinderat seine bisherige Praxis im Lichte dieser Überlegungen nun dahingehend anpasst, dass künftig die Gemeinderatsmitglieder ebenfalls offen – durch Handerheben – über alle Anträge abstimmen werden.
FDP Möhlin
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