Publikationen der Gemeinde Möhlin
Von: Gemeinde Möhlin
Nachrichten aus Möhlin: Öffentliche Auflage Gestaltungsplan Möhlin Mitteldorf
Öffentliche Auflage Gestaltungsplan Möhlin Mitteldorf
Gestützt auf §24 BauG führt die Gemeinde Möhlin zum Gestaltungsplan Möhlin Mitteldorf das Einwendungsverfahren (öffentliche Auflage) durch.
Nach der abgeschlossenen Planung wurden die Planungsentwürfe gemäss §3 BauG zum Mitwirkungsverfahren aufgelegt. Ebenfalls fand auch die kantonale Vorprüfung statt. Nach erhaltenem abschliessenden Vorprüfungsbericht liegen alle Planunterlagen mit dem Planungsbericht und dem Vorprüfungsbericht vom 20. Januar 2023 bis 20. Februar 2023 am Schalter der Abteilung Bau und Umwelt auf und können während den Bürozeiten eingesehen werden. Sämtliche Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde www.moehlin.ch eingesehen werden.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Gemeinderat Möhlin
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