Zur aktuellen Richtplananpassung in Möhlin, aus Grünliberaler Sicht
Von: GLP- Bezirkspartei
Zur umfassenden Information der Leserschaft publiziert fricktal24.ch unter dem Titel „Standpunkte ungefiltert“ die Auffassungen von regionalen, kantonalen und nationalen Parteien und Organisationen zu aktuellen Themen. Die hier veröffentlichten Inhalte müssen nicht die Meinung der Redaktion widerspiegeln. Wir behalten uns vor, die Einsendungen zu prüfen und diese bei einem Verstoss gegen rechtliche Regelungen oder die allgemeine sittlichen Empfindungen von der Veröffentlichung auszuschliessen.
Als grossrätliches Mitglied der Vorberatenden Kommission Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumplanung bin ich natürlich enttäuscht, dass der Grosse Rat dem Antrag seiner Kommission nicht gefolgt ist und die vorgeschlagene moderate Auszonung „Eselacher“ nicht mitgetragen hat. Da diese Richtplanänderung eben auch Auswirkungen auf unsere Region haben wird und die Problematik mit dem Umgang von Fruchtfolgeflächen uns allen nicht gleichgültig sein kann, erlaube ich mir im Namen der GLP- Bezirk Rheinfelden folgende Bemerkungen:
Möhlin ist ein Standort mit grossem Entwicklungspotential. Nicht nur die Nähe zur Autobahn und grossem Bahnhof, sondern auch die grosszügig angelegten Industriezonen, das wohnen im Grünen und das freundliche vom „Möhlinjet“ begünstigte Klima, machen Möhlin als Wohn- und Arbeitsort attraktiv. Nun gilt es, dies nicht nur zu erhalten, sondern auch so weiter zu entwickeln, dass weiteres Wachstum möglich wird.
Diesem berechtigten Wunsch und Bedürfnis stehen auch wir von der GLP nicht grundsätzlich im Wege. Die Frage stellt sich aber wie und auch wo soll man diese zukünftige Besiedlung planerisch festlegen. Und da haben wir eine andere Meinung. Fakt ist, Möhlin ist umgegeben von lauter Fruchtfolgefläche. Eine Baulandeinzonung geht also auch immer einher mit dem logischen Verlust solcher Fruchtfolgeflächen. Aufgrund des zunehmenden Verlustes von Landwirtschaftsland, hat der Bundesrat 1992 den Sachplan Fruchtfolgefläche erlassen. In diesem verpflichtet er den Kanton Aargau insgesamt 40`000 ha. Fruchtfolgeflächen dauernd zu sicher.
Das Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichtet uns also, den kommenden Generationen intakte Ressourcen zu hinterlassen. Die nackten Zahlen sprechen hier jedoch eine andere Sprache. In den letzten 70 Jahren hat der Grad der Landschaftszerschneidung um 88% und der Grad der Landschaftszersiedelung gar um 155% zugenommen. Im Artikel 75 der Bundesverfassung wird zudem der haushälterische Umgang mit dem Boden festgeschrieben.
Vor diesem Hintergrund, geschätzte Leserin und Leser, ist die Einzonung in Möhlin, im freien Feld beim Gebiet „Eselacher“ sicherlich überhaupt nicht angebracht. Daher unterstützten wir den Kommissionsantrag dieses Gebiet nicht einzuzonen. Die GLP ist auch der Ansicht, dass sich auch das Gebiet „Leigrube“ beim abwägen und gewichten zwischen Bauland und Fruchtfolgefläche, eigentlich nicht zur Einzonung aufdrängt. Im Sinne eines politischen Kompromisses verzichteten wir aber auf den in der Kommission gestellten erneuten Antrag zu deren Auszonung. Diese Fläche würde jedoch zu einem späteren Zeitpunkt besser zum Gebiet „Breiti“ geschlagen.
Diese bereits heute dicht bebaute Siedlung „Breiti“ zeichnet sich nämlich durch die unmittelbare Nähe zum Bahnhof mit S-Bahn- Halt und einer möglichen weiteren Erschliessung Richtung Gemeinde Rheinfelden aus. Hier liegt das eigentliche Entwicklungspotential von Möhlin. Mit einem gemeinsamen künftigen Sachplan zwischen Möhlin und Rheinfelden kann hier die räumliche Entwicklung bis hin zur Neuen Kantonsstrasse erarbeitet werden. Das so entstehende gemeinsame Gebiet kann damit direkt und ohne durch die Wohngebiete führend, an die NK 495 angeschlossen werden.
Die Grundlagen dazu sind mit dem Paragrafen 12a im Baugesetz gegeben. So würde Raumplanung auch zur Raumentwicklung und so würde Wachstum konzentriert und auf die verkehrliche Situation, Langsamverkehr direkt am Bahnhof und Motorfahrzeuge direkt auf die NK495 abgestimmt.
Es kann und darf nicht mehr angehen, dass eine Gemeinde ihre Bauzonenplanung nur auf seinen eigenen Gemeindebann beschränkt. Gerade bei der Bauzonenplanung von Möhlin muss dem mehr Rechnung getragen werden und umsichtiger und sorgfältiger geplant werden. Der Grundsatz im §13 Baugesetz zwingt die Gemeinden nämlich dazu, ihre Nutzungsplanungen regional abzustimmen. Das ist in Möhlin noch nicht der Fall und sollte sich künftig ändern.
Nur bei einer vernetzten regionalen Lösung können wir den Verlust von Fruchtfolgeflächen hier noch akzeptieren. Wir sind überzeugt, dass auch ohne das Gebiet „Eselacher“ in Möhlin genügend Wachstumsmöglichkeiten verbleiben. Diese moderate Baulandauszonung deckt sich im übrigen auch mit den Ergebnissen der am 27. und 28. April in Möhlin durchgeführten „Zukunftskonferenz“ wo sich von rund 150 teilnehmenden Personen 104 für Natur und Umgebung, für moderates Wachstum und gar 61 für eine Baubremse ausgesprochen haben.
Die Natur hat seinen Wert heute und auch morgen. Wenn landwirtschaftliche Anbauflächen durch Bauland abgelöst werden, bleiben diese für immer verloren. Diese Entwicklungen werden uns unsere Enkel einmal vorhalten.
Was zudem die angestrebte Bevölkerungsentwicklung von zusätzlich 2000 Personen betrifft, denken wir auch an die zusätzlichen Belastungen der Infrastruktur und des Verkehrs, welcher in Möhlin jetzt schon an seine Grenzen kommt. Dass die zustimmende REPLA der verkehrlichen Situation, mit einer geschätzten Zunahme von rund 1000 PW bei seiner Beurteilung nicht Rechnung trägt und auch keinerlei Überlegungen zur regionalen Planung anstellt, ist störend. Das Strassendorf Möhlin wird mit dieser Verkehrszunahme nicht attraktiver und Fussgänger und Velofahrende werden in dem knappen Strassenraum weiter eingeengt.
Eine Entwicklung um jeden Preis ist keine gute Entwicklung. Dieser geplante Landverkauf von Möhlin lässt späteren Generationen ab 2020 keine raumplanerischen Lenkungsmöglichkeiten mehr offen. Die GLP – Bezirk Rheinfelden hofft nun auf einen weisen Entscheid der Gemeindeversammlung.
Im Namen der GLP- Bezirkspartei; Roland Agustoni, Grossrat, Rheinfelden
Weil das Hinspiel im Dezember neu terminiert wurde, reiste der TV Möhlin am Freitagabend Richtung Zürich für das Nachtragsspiel gegen GC Amicitia / HC Küsnacht. Die Partie in der Saalsporthalle endete mit einer Niederlage....
Sebastian Kaiser hängt nach mehr als zwanzig Jahren Handballsport, neun Spielzeiten davon beim TV Möhlin in der NLB, die Handballschuhe an den Nagel. Es ist der Fuss, der nicht mehr mitmacht. Der gesundheitlich gezeichnete,...
Nach einer engen und spannenden Schlussphase, wo der ersatzgeschwächte TV Möhlin die Nase vorne hatte, erzielte Emmens Nicola Sigrist zwei Sekunden vor dem Abpfiff noch den Ausgleichstreffer zum 27:27. Bloss, das Tor hätte nicht...
Am vergangenen Samstag lag der Fokus nicht nur auf der NLB-Partie TV Möhlin gegen GC Amicitia/HC Küsnacht, welche die erste Mannschaft mit 30:25 (18:14) gewann, sondern auch beim vorgängigen Aufstiegsspiel (M2) des Zwoi vom TV...
Nach vier Niederlagen in Serie konnte die erste Mannschaft des TV Möhlin am vergangenen Samstag den neunten Saisonsieg feiern. Mit einem nochmals kleineren Kader angetreten, konnten sich die Männer von Trainer Zoltan Majeri gegen...