Baugesuchspublikation Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 29.06.2017 bis 31.07.2017 in der Abteilung Bau und Umwelt Möhlin während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Bauherrschaft: Heinz und Claudia Flückiger-Manser, Landstrasse 97, 4313 Möhlin
Am Sonntag, 5. Mai, wurden in der reformierten Kirche Möhlin elf Jugendliche konfir-miert. Die Konfirmandengruppe hatte ihren Konfirmationsgottesdienst zusammen mit Pfarrerin Nadja Huser und Pfarrer Kai Hinz zum Thema «Liebe»...
Die NLB-Mannschaft des TV Möhlin bestritt am vergangenen Samstagabend gegen den TV Birsfelden das letzte Spiel der Saison 2023/2024. Die Männer von Trainer Zoltan Majeri zeigten noch einmal eine konzentrierte und disziplinierte...
Diese ungewöhnliche Frage stellte sich das Publikum am Freitag, 26. April 2024, im Steinlichäller Möhlin: «Kapelle Sorelle», die seit über 30 Jahren als «Bühnenschwestern» miteinander unterwegs sind, boten im sehr gut besuchten...
Weil das Hinspiel im Dezember neu terminiert wurde, reiste der TV Möhlin am Freitagabend Richtung Zürich für das Nachtragsspiel gegen GC Amicitia / HC Küsnacht. Die Partie in der Saalsporthalle endete mit einer Niederlage....