Ortsbürgergemeindeversammlung vom 23. Juni 2008 Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgenden Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom Montag, 23. Juni 2008 hiermit veröffentlicht:
Protokoll der letzten Versammlung
Rechnung 2007 / Rechenschaftsbericht
Alle Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden endgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbögen können bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 04. August 2008 Der Gemeinderat
Einwohnergemeindeversammlung vom 27. Juni 2008 Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die nachfolgenden Versammlungsbeschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom Freitag, 27. Juni 2008 hiermit veröffentlich:
Protokoll
Einbürgerungen (Bei allen 4 Gesuchen wurde den Bewerbern und Bewerberinnen das Bürgerrecht zugesichert. Diese Beschlüsse sind abschliessend.)
Rechnung 2007 / Rechenschaftsbericht
Kreditbegehren über 5,9 Millionen Franken für den Bau des Sportzentrums «Steinli»
Kreditbegehren über 1,3 Millionen Franken (Gemeindeanteil Fr. 780'000) für den Ausbau der «Hafnerhöhle» (Ablehnung)
Kreditbegehren über Fr. 520'000 (Gemeindeanteil Fr. 156'000) für die Sanierung des ehemaligen Schiessstandes «Schufelacher»
Zustimmung zur Gründung einer Aktiengesellschaft «Wärmeverbund Möhlin AG» zusammen mit der AEW Energie AG
Mit Ausnahme von Traktandum 2 «Einbürgerungen» unterstehen alle Beschlüsse dem fakultuativen Referendum. Sie werden endgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbögen können bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 04. August 2008 Der Gemeinderat
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