Schulraumplanung Oberstufe Möhlintal
Von: Gemeinderäte Möhlintal
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Gemeinderäte im Möhlintal, Medienmitteilung vom 6.3.19
Nach der Kündigung des Schulkreisvertrages durch die Gemeinde Möhlin wurden mit den Verantwortlichen der Talgemeinden intensive Gespräche im Bezug des Oberstufenstandortes in Wegenstetten geführt. Während die Talgemeinden am Oberstufenstandort festhalten möchten, will die Gemeinde Möhlin auf einen vierten Schulstandort in Wegenstetten - geregelt mit einem neuen Schulvertrag - aus organisatorischen und rechtlichen Gründen verzichten. Mit einem Ergänzungsbau sollen die Platzprobleme der Primarstufe gelöst und die gesamte Oberstufe an einem Ort geführt werden.
Im Dezember 2018 konnte der NFZ entnommen werden, dass der Kanton den Talgemeinden (Zeiningen bis Wegenstetten) eine befristete Ausnahmebewilligung zur Führung des Oberstufenstandortes Wegenstetten bis zum Schuljahr 2021/22 eingeräumt hat. Die Talgemeinden möchten während dieser Zeit prüfen, ob es allenfalls alternative Schulmodelle oder andere Lösungen gibt, welche den Erhalt des Oberstufenstandortes in Wegenstetten sichern könnten.
Für diese Übergangszeit bis zum Schuljahr 2021/22 haben sich die Gemeinde Möhlin und die Talgemeinden nun darauf geeinigt, dass alle derzeit in Wegenstetten beschulten Sekundarschülerinnen- und Schüler aus Möhlin, ihre Schulzeit auch in Wegenstetten beenden können.
Ab Sommer 2019 werden aber keine neuen Schülerinnen und Schüler von Möhlin für die 1. Sekundarschule von Möhlin nach Wegenstetten entsandt, da diese Schülerinnen und Schüler nun in Möhlin beschult werden.
Die Talgemeinden haben sich klar zum Oberstufen-Schulstandort Möhlin bekannt, falls es während dieser Übergangszeit keine Lösung für den Erhalt des Oberstufenstandort in Wegenstetten geben wird.
Wir sind froh, dass mit dieser gemeinsamen Übergangslösung zu Gunsten der Schülerinnen und Schüler zur Beruhigung in der Schullandschaft im Möhlintal beigetragen werden kann.
Gemeinderäte im Möhlintal
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