Ab 1. Juni müssen Fahrräder in der Schweiz mit einer neuen Velovignette ausgerüstet sein. Zum letzten Mal. Denn das Bundesparlament hat beschlossen, die Vignette abzuschaffen. Die entsprechende Gesetzesänderung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft; die entsprechenden Verordnungsänderungen sind in Arbeit. Im April ist dazu eine Anhörung gestartet worden.
Velofahrerinnen und Velofahrer müssen sich für ihr Fahrrad dieses Jahr zum letzten Mal eine neue Vignette kaufen. Wer ab 1. Juni mit einer abgelaufenen Marke unterwegs ist, riskiert eine Busse von 40 Franken.
Ab 2012 braucht es für die Velos keine Vignette mehr. Das Bundesparlament hat beschlossen, diese obligatorische Haftpflichtversicherung abzuschaffen. Künftig werden die privaten Haftpflichtversicherungen für Schäden aufkommen, die Fahrradfahrende verursachen. Die 2011er Vignette gilt aber bis 31. Mai 2012. Damit die Abschaffung der Velovignette umgesetzt werden kann, sind Änderungen auf Verordnungsebene notwendig. Dazu hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) im April eine Anhörung gestartet.
Die zwei wichtigsten Punkte sind:
Die Vignettenpflicht (und damit die obligatorische Versicherung) soll auch bei jenen Motorfahrzeugen aufgehoben werden, die hinsichtlich Haftplicht und Versicherung den Fahrrädern gleichgestellt sind. Das sind E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h, Motorhandwagen, bestimmte Motoreinachser sowie Elektro-Rollstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 10 km/h.
Beibehalten wird die obligatorische Haftpflichtversicherung für Motorfahrräder und E-Bikes mit einer Tretunterstützung über 25 km/h.
Die Umstellung dürfte gut funktionieren, da die meisten in der Schweiz wohnenden Personen über eine private Haftpflichtversicherung verfügen. Um die knapp 10 Prozent der Personen, die privat nicht gegen Haftpflicht versichert sind, auf die drohende Deckungslücke hinzuweisen, wird das ASTRA eine Info-Kampagne starten.
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