Seit dem 1. Januar 2010 ist neben den Haltungen von Klauentieren (Tiere der Rinder, Schweine, Ziegen- und Schafgattung) auch die Registrierung der Haltungen von Pferden, Geflügel, Bienen oder Speisefischen obligatorisch– dies gilt auch für Hobbyhaltungen. Ziele dieser Erfassung, v.a. auch der Hobbyhaltungen, sind die Überwachung der Tiergesundheit, die Bekämpfung von Tierseuchen und die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln tierischer Herkunft.
Um Tierseuchen zu bekämpfen oder bei verunreinigten Lebensmitteln die Probleme bis in den Stall zurückverfolgen zu können, müssen die verantwortlichen Behörden wissen, wo welche Nutztiere stehen.
Seit dem 1. Januar 2010 müssen deshalb schweizweit sämtliche Betriebe, die solche Tierarten halten, in einer zentralen Datenbank registriert werden. Dies betrifft auch die nicht-landwirtschaftlichen Pferde-, Geflügel-, Speisefisch- und Bienenbetriebe.
Die zu registrierenden Daten werden jeden Frühling im Rahmen der bestehenden koordinierten landwirtschaftlichen Betriebsdatenerhebung erhoben.
Bis heute sind noch nicht alle Betriebe erfasst. Tierhaltende von Klauentieren, Pferden, Geflügel, Speisefischen oder Bienen, welche bis Anfang Mai kein Formular zur Betriebsdatenerhebung erhalten haben, sollen sich bei den Kantonalen Koordinationsstellen, welche für die Betriebsdatenerhebung verantwortlich sind, melden.
Die Adressen dieser Koordinationsstellen sind unter diesem Link abrufbar. Zu beachten sind auch die entsprechende Informationen seitens der kantonalen Veterinär- und Landwirtschaftsämter.
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