Fussgängern fordern alleiniges Trottoir - Nutzungsrecht
Von: mm/f24.ch
Fussverkehr Schweiz, der Fachverband der Fussgängerinnen und Fussgänger, wehrt sich gegen die zunehmende Tendenz, Trottoirs und Gehflächen für Velos zu öffnen und sogar motorisierte Fahrzeuge zu dulden.
Fussverkehr Schweiz unterstützt die Bestrebungen von Bund, Kantonen und Gemeinden, den Fuss- und Veloverkehr zu fördern. In verschiedenen Städten wurden auch entsprechende Initiativen vom Volk gutgeheissen. Fussverkehr Schweiz stellt aber fest, dass vielerorts die Veloförderung zu Lasten der Fussgänger erfolgt. Es werden Fussverkehrsflächen für das Velo frei gegeben und man ist dann erstaunt, wenn dies zu Konflikten führt.
Darüber hinaus drängen immer mehr motorisierte Fahrzeuge auf die Gehflächen: rücksichtslos haltende oder parkierierende Autos, schwach, mittel und auch stark motorisierte Elektrovelos, welche oft mit hohen Geschwindigkeiten unterwegs sind. Sorgen bereiten auch neue Fahrzeuge, welche ausschliesslich dem „Fun“ dienen, wie Segways, motorisierte Trottinettes usw. welche dank technischem Fortschritt immer leistungsfähiger werden.
Die zunehmende Benutzung der Fussverkehrsflächen führt auch dazu, dass sich die Lenkenden dieser Fahrzeuge gar nicht mehr bewusst sind, etwas Illegales zu tun. Das Unrechtbewusstsein nimmt ab und Fussgängerinnen und Fussgänger, welche sich erlauben, entsprechende Fahrzeuglenkende auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen, haben mit heftigen Reaktionen zu rechnen.
Fussverkehr Schweiz hat daher folgende Forderungen formuliert:
- Die Trottoirs und Gehflächen müssen den Fussgängerinnen und Fussgängern vorbehalten bleiben
- Die Förderung des Veloverkehrs darf nicht zu Lasten des Fussverkehrs erfolgen. Für den Veloverkehr muss Platz auf der Fahrbahn geschaffen werden.
- Motorisierte Fahrzeuge gehören auf die Fahrbahn. Sie dürfen auf Fussverkehrsflächen nicht zugelassen werden und illegale Benützung muss geahndet werden.
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