Änderung des Tierschutzgesetzes mit hohen Anforderungen
Von: mm/f24.ch
Auch die Wissenschaftskommission des Nationalrates (WBK-N) heisst die Vorschläge des Bundesrates für eine Revision des Tierschutzgesetzes praktisch auf der ganzen Linie gut. Neu sollen Durchfuhrregelungen von Schlachttieren durch unser Land auf Gesetzesstufe verankert werden. Auch werden die Kantone verpflichtet, den Bund über Vollzugsmassnahmen und Kontroll- und Untersuchungsergebnisse zu informieren.
Wie bereits die Schwesterkommission beantragt auch die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) das revidierte Tierschutzgesetz ihrem Rat einstimmig zur Annahme. Sie weicht von den Beschlüssen des Ständerates nur in wenigen Punkten ab. Eine Kommissionsmehrheit beschloss, die heute auf Verordnungsstufe festgelegte Regelung für die Durchfuhr von Schlachttieren durch die Schweiz im Tierschutzgesetz zu verankern.
Befürchtungen wurden bei den neuen Bestimmungen zur behördlichen Informationstätigkeit zu Tierversuchen geäussert. Rückschlüsse auf Firmen, Forscher, Forschungsanlagen und Forschungsvorhaben sollen vermieden und der Schutz von Menschen, Anlagen und Geschäftsgeheimnissen soll nicht tangiert werden.
Die Kommission beschloss daher, dass der Bundesrat bei der Regelung der Einzelheiten, insbesondere beim Detalliertheitsgrad der Angaben, welche die für einen Tierversuch verantwortlichen Personen dem Bund liefern müssen, die überwiegenden schutzwürdigen privaten oder öffentliche Interessen beachten soll.
Eine verschärfte Regelung wird auch bei den Vollzugsmassnahmen durch Bund und Kantone gefordert. So sollen die Kantone verpflichtet werden, den Bund über Vollzugsmassnahmen und über Kontroll- und Untersuchungsergebnisse zu informieren. Eine Minderheit beantragt ihrem Rat, diese Verpflichtung in der bestehenden Kann-Formulierung zu belassen.
Keine Mehrheit in der Kommission fand der Antrag, dass Behörden und - unter gewissen Voraussetzungen - die Tierschutzorganisationen über dasselbe Beschwerderecht verfügen sollen. Eine Minderheit hält an dieser Forderung fest.
Die Kommission begrüsste die mit dem Erlassentwurf geschaffenen Bestimmungen für ein elektronisches Informationssystems zu Tierversuchen. Auch unterstützt sie die kohärenteren Regelungen bei der Aus- und Weiterbildung für Personen, die Pflegehandlungen an Tieren vornehmen. Mit der Erweiterung des Handelsverbots mit Katze- und Hundefellen wird die von NR Barthassat eingereichte Motion Verbot des Handels mit Katzenfellen umgesetzt. Die Vorlage wird in der Frühjahrsession vom Nationalrat beraten.
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