Der Bund wird in diesem Jahr rund drei Milliarden Franken in Bau, Betrieb, Unterhalt sowie in den punktuellen Ausbau des Nationalstrassennetzes investieren. Das Parlament hat diesen Betrag beschlossen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat nun auf dieser Basis die Bauprogramme 2024 für die Nationalstrassen genehmigt.
Im Rahmen des Bundesbudgets hat das Parlament für 2024 die folgenden Beträge verabschiedet:
1,7 Milliarden Franken investiert der Bund für Unterhalt und Verbesserung des bestehenden Nationalstrassennetzes.
485 Millionen Franken fliessen in den punktuellen Ausbau im Rahmen des Strategischen Entwicklungsprogramms Nationalstrassen (STEP) und in grössere Vorhaben wie die zweite Röhre des Gotthard-Strassentunnels.
Rund 449 Millionen Franken wendet der Bund für den Betrieb der Nationalstrassen auf. Dazu zählen unter anderem Winterdienst, Grünpflege, Beseitigung von Unfallschäden oder Reinigung. Diese Arbeiten stellen die tägliche Verfügbarkeit der Nationalstrassen sicher.
344 Millionen Franken fliessen in die Fertigstellung des 1960 beschlossenen Nationalstrassennetzes. Die Netzvollendung betrifft nur noch wenige Strecken wie die A9 im Kanton Wallis oder die Neue Axenstrasse in den Kantonen Schwyz und Uri (A4). Diese Aufgabe bleibt bis zu ihrem Abschluss eine Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen: Anders als bei den obigen Rubriken übernehmen für diese Arbeiten die Kantone die Bauherrenaufgabe. Dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) kommt die Oberaufsichtspflicht zu.
Die insgesamt rund 3,0 Milliarden Franken stammen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) und sind zu 100 Prozent nutzerfinanziert. Gestützt auf den Budgetentscheid des Parlaments hat das UVEK die Bauprogramme für das Nationalstrassennetz für das Jahr 2024 bewilligt. «fricktal24.ch – die Online-Zeitung fürs Fricktal zur Festigung und Bereicherung des Wissens»
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