Via sicura bereit für Wintersession
Von: mm/f24.ch
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) hat sich gegen die Festlegung eines Mindestalters für Radfahrer entschieden. Für das Tragen von Velo-Schutzhelmen legte sie weder eine Alterslimite fest, noch erklärte sie dieses für alle obligatorisch. Sie setzt auf Eigenverantwortung.
Zu Via sicura, der Vorlage des Bundesrates für mehr Sicherheit im Strassenverkehr, fällte die Kommission einige wichtige Entscheide. Sie entschied sich mit 17 zu 8 Stimmen, auf eine Befristung der Führerausweise (Art. 15c) zu verzichten. Die Minderheit der Kommission will bei den berufsmässigen Motorfahrzeugführern die Gültigkeitsdauer auf mindestens drei, höchstens aber fünf Jahre festlegen.
Bereits an der letzten Sitzung hatte die Kommission dem Einbau von Datenaufzeichnungsgeräten und Alkoholwegfahrsperren für Rückfalltäter (Art. 17a) zugestimmt.
Der Bundesrat schlug vor, dass Kinder, die mindestens sieben Jahre alt sind (Art. 19), Rad fahren dürfen. Der Ständerat legte sechs Jahre fest und stellte Bedingungen für das Rad fahren vor diesem Alter auf. Die nationalrätliche Kommission legt mit 17 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung kein Mindestalter fest, da nicht das Alter, sondern die Fähigkeiten der Kinder massgebend sein sollen. Damit sollen die Eltern die Fahrfähigkeit ihrer Kinder selber ermessen und werden nicht von der Verantwortung entbunden. Die Minderheit stimmte der Version des Ständerates zu.
Die Kommission stimmt mit 15 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen dem Vorschlag des Bundesrates zu, dass dieser die Möglichkeit erhält, für gewisse Personengruppen, wie berufsmässige Motorfahrzeugführer oder Inhaber des Führerausweises auf Probe, das Fahren unter Alkoholeinfluss (Art. 31) zu verbieten. Eine Minderheit lehnt diese Lösung ab.
Bei der Velohelmpflicht (Art. 46) hatten Bundesrat und Ständerat beschlossen, dass Radfahrer bis zum vollendeten vierzehnten Altersjahr einen Schutzhelm tragen müssen. Die Kommission verzichtete mit 18 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf eine Alterslimite. Sie zählt wie beim Skifahren auf die Freiwilligkeit und hofft damit, dass möglichst viele Bevölkerungsgruppen einen Helm tragen.
Der Bundesrat wollte, dass ein vertraglich vereinbarter Verzicht auf das Rückgriffsrecht (Art. 65) bei grobfahrlässigem Handeln in Zukunft nicht mehr möglich ist. Die Kommission schwächte diese Bestimmung ab, indem sie einstimmig beschloss, dass nur bei angetrunkenem oder fahrunfähigem Zustand oder bei Begehung eines Raserdelikts stets Rückgriff genommen werden muss.
Der Ständerat fügte Bestimmungen gegen Raserei ein, indem er Strafen (Art. 90 ff) und Führerausweisentzüge (Art. 16ff) verschärfte. Die nationalrätliche Kommission stimmte diesen Artikeln zu.
Ebenfalls stimmte die Kommission dem Vorschlag des Bundesrates mit 16 zu 9 Stimmen zu, dass Fahrzeuge bei Verkehrsregelverletzung eingezogen und verwertet werden können (Art.90a). Eine Minderheit will diese Bestimmung streichen.
Des Weiteren spricht sich die Kommission, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, für eine Verschärfung des Verbots für Radarwarnungen aus (Art. 98a). Sie stimmte dieser Möglichkeit mit 12 zu 11 Stimmen, bei einer Enthaltung zu.
In der Gesamtabstimmung nahm die Kommission die Vorlage 1, Änderung des Strassenverkehrsgesetzes, mit 16 zu 9 Stimmen an. Der Vorlage 2, Verordnung der Bundesversammlung über Alkoholgrenzwerte im Strassenverkehr, stimmte sie mit 16 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Das Geschäft kann in der Wintersession im Nationalrat behandelt werden.
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