Tierschutz fordert besseren Schutz für Schafe
Von: mm/f24.ch
Jährlich würden tausende Schafe unnötig sterben. Probleme ortet der Schweizer Tierschutz STS bei der Hobby-Schafhaltung und der Alp-Sömmerung. Gefordert werden häufigere Kontrollen und einen besseren Schutz für Schafe.
Rund 250‘000 Schafe werden jährlich in der Schweiz gesömmert. 7‘500 bis 10‘000 Tiere (2 bis 4 Prozent) kommen jeweils ums Leben – etwa als Folge von Abstürzen, Krankheiten oder Steinschlag. Raubtiere hingegen töten lediglich 100 bis 400 Nutztiere. In den Medien sei aber immer nur vom Wolf die Rede, beklagte Sara Wehrli vom STS an einer Medienkonferenz. Das eigentliche Problem seien aber erstere Ursachen.
Gerade bei der Alp-Sömmerung liege einiges im Argen. Hansuli Huber sprach von einer „Zweiklassengesellschaft“: So seien Schafe im Sömmerungsgebiet von der Tierschutzverordnung weniger geschützt als ihre Artgenossen im Tal. Als Beispiel nannte der STS-Geschäftsführer den Witterungsschutz, der im Tal vorgeschrieben sei. Im Sömmerungsgebiet müssten lediglich „geeignete Massnahmen“ getroffen werden.
Ähnliches gelte für den Zugang zu Wasser. Im Tal müsse dieser mindestens zweimal pro Tag sichergestellt sein, für das Sömmerungsgebiet fehle eine solche Vorschrift. Ein Dorn im Auge ist Huber zudem, dass Schafhalter ihre Tiere auf der Alp nicht täglich kontrollieren müssen, wie dies im Tal vorgeschrieben sei. Ausserdem würde die Schafhaltung auf der Alp nur alle 12 Jahre überprüft, während im Tal mindestens alle vier Jahre Kontrollen durchgeführt werden.
Der STS kritisiert zudem, dass der Bund die Schafhaltung im Berg- und Sömmerungsgebiet – trotz largeren Vorschriften - um ein Vielfaches höher subventioniere als im Talgebiet.
Missstände ortet der STS aber auch bei der Hobby-Schafhaltung. Mangelndes Wissen und die falsche Annahme, Schafe seien anspruchslos und genügsam, würden immer wieder tierschutzwidrigen Situationen führen.
Der STS fordert deshalb häufigere Kontrollen auf Sömmerungsbetrieben und in der Hobby-Schafhaltung. Sömmerungsbeiträge sollen nur noch ausbezahlt werden, wenn eine regelmässige Überwachung und die Pflege der Tiere gesichert seien.
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