Ab Ende September wendet das Personal Kundenbegleitung bei Zügen mit EW-IV-Türen und ähnlichen Türsystemen einen angepassten Abfertigungsprozess an. Sie erteilen die Abfahrerlaubnis erst, nachdem alle Türen geschlossen sind. Dadurch wird die Sicherheit weiter erhöht.
Das Sicherheitsniveau der EW-IV-Türen wird nach dem tödlichen Unfall nun auf das Level modernerer Züge erhöht. Dazu sind in den kommenden Jahren umfangreiche Arbeiten notwendig. Die SBB hat in Abstimmung mit den Sozialpartnern entschieden, dass der Abfertigungsprozess bis zum Abschluss der laufenden und zusätzlich geplanten technischen Arbeiten an den EW-IV-Türen ab Ende September angepasst wird.
Bei Zügen mit diesen Türen oder ähnlichen Türsystemen betätigen die Kundenbegleiterinnen und -begleiter die zentrale Türschliessung mit dem Zeigersprung. Die Türschliessung beobachten sie von ausserhalb des Zugs und erteilen die Abfahrerlaubnis erst, nachdem sie eingestiegen sind und auch ihre Einstiegstüre geschlossen ist. Dadurch wird die Sicherheit für das Personal und die Reisenden weiter erhöht.
Die Änderung betrifft Re460-Pendelzüge und von Loks gezogene Kompositionen. Modernere Zugtypen verfügen über zusätzliche Sicherheitselemente in den Türschliesssystemen. Deshalb wird bei allen anderen Zügen weiterhin der Standardprozess angewendet.
Die Anpassung dieses Prozesses ist eine Massnahme, welche die SBB unabhängig von der noch laufenden Untersuchung des Unfalls eines Chefs Kundenbegleitung Anfang August umsetzt.
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