Die Daten der Automobilistinnen und Automobilisten sollen besser geschützt werden. Wer aufgrund der Autonummer die Halterdaten eines Fahrzeugs wis-sen will, erhält diese Auskunft nur noch in bestimmten Fällen und braucht da-für künftig eine schriftliche Begründung. Diese Massnahme im Interesse des Persönlichkeits- und Datenschutzes schlägt der Bundesrat dem Parlament vor.
In den meisten Kantonen lässt sich anhand der Autonummer einfach herausfinden, wer der Halter des Fahrzeugs ist und wo er wohnt. Viele Kantone kennen den Autoindex in Buchform, einige bieten einen Auskunftsdienst per SMS an, und andere publizieren die Autonummern mit den zugehörigen Halterdaten im Internet.
Dies soll sich nun ändern. Der Bundesrat beantragt dem Parlament die Aufhebung dieser vorbehaltlosen Datenbekanntgabe. Er möchte dadurch dem Persönlichkeits- und dem Datenschutz Rechnung tragen. Mit den wachsenden Möglichkeiten der Verknüpfung von Daten sei das Risiko von Missbräuchen stark angestiegen.
Weiterhin zugänglich sind die Autonummer-Daten für Behörden und Polizei. Privatpersonen sollen nur noch im Zusammenhang mit einem Unfall oder mit Blick auf ein Verfahren Einsicht in die Halterdaten erhalten. Begründete Gesuche sind schriftlich ans kantonale Strassenverkehrsamt zur richten. Das Parlament wird sich voraussichtlich in der Frühlingssession 2011 mit dieser vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesänderung befassen.
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