Rechtskraft Beschlüsse Einwohnergemeindeversammlung Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 5. Juni 2019 in Rechtskraft erwachsen. Gemeinderat
Auflage Baugesuch
Bauherr, Grundeigentümer und Projektverfasser: Rudolf Müller, Binzmatt 157, 5273 Oberhofen AG
Bauvorhaben: Abstellplatz
Standort: Parzelle Nr. 1557, Binzmatt 157, 5273 Oberhofen AG
Zone: Wohnzone W2
Das Baugesuch liegt vom 19. Juli 2019 bis 19. August 2019 während den Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Mettauertal öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Eine schriftliche Einwendung gegen das Baugesuch ist während der Auflage beim Gemeinderat Mettauertal einzureichen. Die Einwendung muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h., es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Gemeinderat
Baubewilligungen erteilt Folgende Baubewilligungen wurden erteilt:
Bauherr und Grundeigentümer: Irene Strebel und Peter Wunderlin, Eggstrasse 365, 5276 Wil AG;