Publikationen der Gemeinde Mettauertal
Von: Gemeinde Mettauertal
Nachrichten aus Mettauertal; Gestaltungsplan Bruggmatt Hottwil \ Budgetgenehmigung \ Wahlbüro vom 13.02.2011 \ Gemeindeliegenschaften und Kinderspielplätze \ Wirtebewilligung \ Strassenreinigung \ Fasnacht 2011
Gestaltungsplan Bruggmatt Hottwil
Der Gemeinderat Mettauertal hat den Gestaltungsplan Bruggmatt Hottwil in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage genehmigt.
Wer ein schutzwürdiges, eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt bei der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aa-rau, Beschwerde führen. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt mit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Bei der Berechnung der Beschwerdefrist wird der Tag der Publikation nicht mitgezählt. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Vertreterin bzw. einem Vertreter zu verfassen, welche oder welcher die Voraussetzungen gemäss § 14 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 4. Dezember 2007 (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG; SAR 271.200) erfüllt. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist an-zugeben, wie die Rechtsabteilung entscheiden soll, und darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Die Beschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans Bruggmatt Hottwil wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).
Der Gemeinderat
Budgetgenehmigung
Das kantonale Gemeindeinspektorat hat die Voranschläge 2011 der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde Mettauertal gemäss § 95 des Gemeindegesetzes zum Vollzug genehmigt.
Der Gemeinderat
Wahlbüro vom 13.02.2011
Die nächsten eidgenössischen und kantonalen Volksabstimmungen finden am 13. Februar 2011 statt. Die entsprechenden Abstimmungsunterlagen wurden fristgerecht zugestellt. Das Wahlbüro macht die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass die Urne nur noch im Gemeindehaus im Ortsteil Oberhofen, von 9.00 bis 9.30 Uhr geöffnet ist. Die Anleitung für die briefliche Stimmabgabe ist auf den Stimmrechtsausweisen aufgeführt.
Das Wahlbüro
Gemeindeliegenschaften und Kinderspielplätze
Der Gemeinderat informiert, dass im Rahmen eines Sicherheitskonzeptes an verschiedenen Gemeindeliegenschaften und Kinderspielplätzen einige Unterhaltsarbeiten vorgenommen werden müssen. Die Arbeiten haben bereits begonnen oder werden in den nächsten Tagen ausgeführt.
Der Gemeinderat
Wirtebewilligung erteilt
Der Gemeinderat hat folgende Wirtebewilligung erteilt:
- Theater Hottwil 2011; Freitag, 18.03. bis Samstag 26.03.2011; in der Turnhalle Hottwil.
- Maskenball Laubbärggugger; Montag, 07.03.2011; in der Turnhalle Wil; inklusive Überwirtebewilligung bis 04.00 Uhr.
- Jahreskonzert Musikgesellschaft Mettau; Sa./So. 05./06.02.2011; in der Turnhalle Mettau; inklusive Überwirtebewilligung bis 04.00 Uhr.
Der Gemeinderat
Strassenreinigung
Die Termine für die Strassenreinigungen 2011 wurden in Absprache mit der Herzog Transporte AG festgelegt: 21./22. März; 23./24. Mai; 18./19. Juli; 22./23. August; 17./18. Oktober sowie 21./22. November.
Die Gemeindekanzlei
Fasnacht 2011
Das Fasnacht-Programm der Laubbärggugger liegt vor. Die nachfolgenden Auftritte werden in der Gemeinde Mettauertal durchgeführt:
- Donnerstag, 17.02.2011, 20.30 Uhr, 1. Faisseapéro in Wil
- Donnerstag, 24.02.2011, 19.00 Uhr, 2. Faisseapéro in Oberhofen
- Donnerstag, 24.02.2011, 20.30 Uhr, 2. Faisseapéro in Etzgen
- Montag, 07.03.2011, 10.00 Uhr, Narrenlaufen in Wil
- Montag, 07.03.2011, 14.00 Uhr Kindermaskenball in der Turnhalle Wil
- Montag, 07.03.2011, 20.00 Uhr Maskenball in der Turnhalle Wil
Die Gemeindekanzlei Mettauertal
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