Publikationen der Gemeinde Magden
Von: Gemeinde Magden
Nachrichten aus Magden: Stromzählerableser*innen \ Coronavirus \ AEW Ableser \ Virtuelle Dienste \ Sichtbar unterwegs \ Weihnachtsbäume \ Baugesuche \ Wunschbuch \ Seniorenmittagstisch
Stromzählerableserinnen und -ableser der AEW sind unterwegs
Vom 4. Dezember 2020 bis 13. Januar 2021 sind die Zählerableserinnen und -ableser der AEW Energie AG in rund 80 Gemeinden unterwegs. Die AEW hat zum Schutz vor einer Ansteckung durch das Coronavirus ein entsprechendes Schutzkonzept erstellt. Die Ablesungen werden unter Einhaltung dieses Schutzkonzeptes sowie der Verhaltens- und Hygieneregeln des BAG durchgeführt.
Die Stromzähler der AEW Haushaltskundinnen und -kunden werden in der Regel einmal im Jahr abgelesen. Vom 4. Dezember 2020 bis 13. Januar 2021 sind die Zählerableserinnen und -ableser im AEW Netzgebiet (www.aew.ch/netzgebiet) unterwegs. Davon ausgenommen sind Gemeinden, die bereits mit Smart Meter Zählern ausgerüstet sind.
Die AEW bittet ihre Kunden, den Ableserinnen und Ablesern den Zugang zu den Zählern zu gewähren. Kunden, die ihren Zählerstand selber ablesen möchten, finden unter www.aew.ch/ablesung eine Anleitung und das Meldeformular. Die Stromrechnungen für den Zeitraum vom 1.1.2020 bis 31.12.2020 werden im Verlauf des Monats Januar 2021 versendet.
Coronavirus: Schutzkonzept
Die Ablesungen werden unter Einhaltung der Verhaltens- und Hygieneregeln des BAG sowie des Schutzkonzepts der AEW durchgeführt. Die Ableserinnen und Ableser tragen in Gebäuden immer, auch wenn der Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird, eine Schutzmaske. Die AEW bittet ihre Kunden, sich ebenfalls an die Verhaltens- und Hygieneregeln des BAG zu halten, um sich selber und die Ableserinnen und Ableser zu schützen.
AEW Ableser können sich immer ausweisen
Die Zählerableserinnen und -ableser können sich auf Wunsch durch einen AEW Ausweis legitimieren und sind mit einer AEW Leuchtweste gekleidet. «Wenden Sie sich bitte bei Unsicherheiten oder falls sich ein AEW Ableser nicht ausweisen kann an den AEW Kundenservice unter 062 834 22 22» rät Marc Ritter, Leiter Geschäftsbereich Energie der AEW Energie AG.
AEW Energie AG
Weitere Auskünfte: Roger Müller, Leiter Service Center, T +41 62 834 22 49
Download: www.aew.ch/aktuell / 01.11.2016 / EMU-GS
Virtuelle Dienste
Um die Bevölkerung über Publikationen der Gemeinde Magden sowie über wichtige Informationen einfach und insbesondere unmittelbar informieren zu können, wird künftig das Abonnieren von E-Mail-Newslettern sowie die Anmeldung für sogenannte “Sofort-SMS“ ermöglicht. Folgende Auswahlmöglichkeiten stehen der Bevölkerung ab sofort zur Verfügung:
Newsletter: Kurzangaben zu den publizierten Neuigkeiten im amtlichen Publikationsorgan fricktal.info mit entsprechender Verlinkung
Sofort-SMS: Unmittelbare Information bei dringlichen Mitteilungen wie beispielsweise: Erhöhung der Waldbrandgefahrenstufe, Notfällen, Wasserknappheit, etc.
Für eine Anleitung wird auf den verteilten Flyer sowie auf die Anleitung auf unserer Homepage unter Aktuelles / Neuigkeiten „Virtuelle Dienste“ verwiesen.
Sichtbar unterwegs / Sichtbarkeit schützt vor Unfällen
Mehr Sichtbarkeit im Strassenverkehr bedeutet mehr Sicherheit. Denn gerade bei Dunkelheit oder schlechter Sicht sind Farben und Details schlecht erkennbar. Aber auch am Tag ist sichtbarer sicherer. Egal, wie Sie unterwegs sind – machen Sie sich sichtbar.
Sichtbar zu Fuss und beim Joggen:
Wer dunkel gekleidet ist, den können bei Dämmerung, schlechter Sicht oder in der Nacht andere Verkehrsteilnehmer leicht übersehen. Wenn es dunkel ist, erkennt man dunkel gekleidete Personen nur bis zu einer Distanz von 25 Metern. Helle Kleidung und Signal- oder Neonfarben verbessern die Sichtbarkeit bereits auf 40 Meter, reflektierende Elemente sogar auf 140 Meter. Wer zu Fuss unterwegs ist, macht sich deshalb am besten mit reflektierenden Materialien und hellen Kleidern sichtbar. Besonders wirkungsvoll sind:
- reflektierende Arm- und Fussbänder
- Sohlenblitze
- Regenschirm mit reflektierendem Material
- Dreiecksgürtel oder Leuchtweste bei Kindern – auch ausserhalb des Schulwegs
Sichtbar auf dem Velo oder E-Bike
Gesetzlich vorgeschrieben sind Beleuchtung und Reflektoren vorne, hinten und an den Pedalen – davon ausgenommen sind Rennpedale, Sicherheitspedale und dergleichen. Für zusätzliche Sichtbarkeit sorgen:
- Speichenreflektoren
- Reflektierende Pneus
- Helle Kleider und reflektierende Materialien, z. B. eine Leuchtweste oder reflektierende Handschuhe
- Reflektierende Accessoires, z. B. Arm- und Fussbänder
Sichtbar auf Trottinett, Skateboard und Co.
Wer nachts oder bei schlechter Sicht mit einem Trottinett, Skateboard oder mit Inline-Skates auf Radwegen oder auf der Fahrbahn unterwegs ist, muss sich oder sein Gerät mit einem nach vorne weiss und nach hinten rot leuchtenden Licht ausrüsten. Auch hier machen helle Kleider und reflektierenden Materialien noch besser sichtbar.
Sichtbar beim Autofahren und auf dem Motorrad
Seit dem 1. Januar 2014 ist das Fahren mit Licht am Tag in der Schweiz für alle Motorfahrzeuge Pflicht. Dadurch erkennt man einander schneller und schätzt Distanz und Geschwindigkeit besser ein. Halten Sie die Schweinwerfer sauber, damit die Lichter ihre Wirkung entfalten. Kontrollieren Sie regelmässig, ob die Lichter noch funktionieren. Auf dem Motorrad können Sie sich zusätzlich mit heller Kleidung und reflektierenden Materialien sichtbarer machen.
Verkauf von Weihnachtsbäumen
Aufgrund der fehlenden Platzverhältnisse (infolge projektiertem Bauamt-Neubau) wird der traditionelle Weihnachtsbaumverkauf beim ehemaligen Forstwerkhof nicht mehr durchgeführt. Für den Kauf von Weihnachtsbäumen verweisen wir auf die lokalen Anbieter in Magden. Besten Dank für Ihr Verständnis.
Baugesuche
- Bauherrschaft: Olga Steffen-Lytvynenko, Eibenweg 4, 4312 Magden / Yves Steffen, Eibenweg 4, 4312 Magden
- Bauobjek: Parzelle 4275 (Weizackerweg 33)
- Baugesuchsnummer: 2020-0076
- Bauvorhaben: Umbau EFH und Anbau Garage
- Projektverfasser: Wannerpartner Architekten GmbH, Frohburgerstrasse 33, 4132 Muttenz
- Bauherrschaft: Dominique Wüthrich-Erni, Kirchweg 5, 4312 Magden / Marc Wüthrich, Kirchweg 5, 4312 Magden
- Bauobjek: Parzelle 3694 (Kirchweg 5)
- Baugesuchsnummer: 2020-0081
- Bauvorhaben: Neubau Windfang an bestehendes EFH
- Projektverfasser: Steck + Partner Architekten AG, Magdenerstrasse 8, 4310 Rheinfelden
- Bauherrschaft: Giovanni Pepe, Wintersingerstrasse 63, 4312 Magden
- Bauobjek: Parzelle 1723 (Wintersingerstrasse 63)
- Baugesuchsnummer: 2020-0082
- Bauvorhaben: Neubau Parkplatz und Stützmauer
- Projektverfasser: Giovanni Pepe, Wintersingerstrasse 63, 4312 Magden
- Kantonale Zustimmung: Das Baugesuch erfordert eine Zustimmung der kantonalen Abteilung für Baubewilligungen (Lage ausserhalb der Bauzone, § 63 lit. e BauG)
Planauflage: 07.12.2020 – 05.01.2021 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei. Einwendungen gegen die Bauvorhaben sind innert der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat einzureichen. Allfällige Einwendungen, haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der Gemeinderat.
Wunschbuch der Gemeinde Magden
Bei der Gemeindeverwaltung liegt in der Schalterhalle das Wunschbuch auf. Die Bevölkerung ist eingeladen, ihre Wünsche und Sorgen im Buch einzutragen. Wer weiss, vielleicht geht der eine oder andere Wunsch in Erfüllung? Der Gemeinderat.
Seniorenmittagstisch-Magden
Leider wird der Seniorenmittagstisch vom 08. Dezember nicht stattfinden.
Gemeindekanzlei Magden
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