Baugesuche Bauherr: Baugesellschaft Adlerstrasse 2, c/o Kaiser Immobilien AG, 4312 Magden Bauobjekt: Parzellen 718, 719, 720, 721, Adlerstrasse Bauvorhaben: Abbruch Gebäude 76 und 321 / Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage Projektverfasser: Architekturbüro Hürzeler + Kaiser AG, Hauptstrasse 21, 4312 Magden
Bauherrschaft: Dillier Daniel und Daniela, Lanzenbergstrasse 25, 4312 Magden
Bauobjekt: Parz. 3927, Lanzenbergstrasse
Bauvorhaben: Türausbruch mit Balkon
Projektverfasser: Architekturbüro Hürzeler + Kaiser AG, Hauptstrasse 21, 4312 Magden
Bauherrschaft: Imhof Rolf und Ursula, Griesweg 9, 4464 Maisprach
Bauobjekt: Parz. 5304, Gebiet Strick
Bauvorhaben: Sanierung Wochenendhäuschen
Projektverfasser: Bauherrschaft
Dieses Baugesuch erfordert eine Zustimmung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Abt. für Baubewilligungen (Bauvorhaben ausserhalb Bauzone).
Planauflage 5. – 24.10.2007 während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei. Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind innert der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat einzureichen. Allfällige Einsprachen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten
Turnhalle Wegen Reparaturarbeiten an der Schiebewand bleibt die Turnhalle vom 8. –11. Oktober 2007 geschlossen. Der Abwart
Erschliessungsplanung und Landumlegung „Breite“ – Einladung zu einer öffentlichen Orientierungsversammlung Am Donnerstag, 11.10.2007 findet um 19.00 Uhr im Singsaal eine öffentliche Orientierung über die Erschliessungsplanung und Landumlegung „Breite„ statt. Die interessierte Bevölkerung ist herzlich eingeladen, sich aus erster Hand durch das das verantwortliche Planungsbüro sowie eine Vertretung des Gemeinderats informieren zu lassen.
Öffentliche Auflage des Erschliessungsplans, gleichzeitige Auflage der Aufhebung des kommunalen Überbauungsplans „Breiten“ Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden die Akten öffentlich aufgelegt (§ 24 Abs. 1 BauG) und gleichzeitig das Mitwirkungsverfahren durchgeführt (§ 24 Abs. 3 BauG).
Die Akten liegen mit dem Vorprüfungsbericht vom 9.10. – 7.11.2007 öffentlich bei der Gemeindekanzlei auf und können während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Einwendungen und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen (§ 22 Abs. 2 BauG).
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einsprache erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einsprache zu erheben. Einsprachen sind als solche zu bezeichnen und schriftlich beim Gemeinderat einzureichen. Eine Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Mit der Genehmigung des Erschliessungsplans Breite wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).
Öffentliche Auflage der Landumlegung „Breite“ Die Verfahrensgrundlagen und die Neuzuteilung der Landumlegung, welche im kombinierten Verfahren mit dem Erschliessungsplan durchgeführt wird, liegen ebenfalls vom 9.10. – 7.11.2007 öffentlich auf (§ 78 Abs. 1 lit. a BauG).
Gegen diese Akten können die vom Landumlegungsverfahren betroffenen Grundeigentümer innerhalb der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der Gemeinderat
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