Publikationen der Gemeinde Magden
Von: Gemeinde Magden
Nachrichten aus Magden: Verwaltung und Mediathek geschlossen \ Briefkastenbibliothek \ Baugesuch \ Kinderfreundliche Gemeinde \ Sirenentest
Gemeindeverwaltung und Mediathek bleiben weiter geschlossen
Aufgrund der aktuellen Lage rund um COVID-19 bleiben die Türen der Mediathek (Schulbibliothek ausgenommen) sowie der Gemeindeverwaltung vorläufig bis 28. Februar 2021 geschlossen. Sämtliche Verwaltungsabteilungen sind telefonisch und per E-Mail für Sie und Ihre Anliegen da. In dringenden Fällen besteht zudem die Möglichkeit, einen Termin vorgängig zu vereinbaren. Die öffentliche Planauflage ist gegen Vorankündigung möglich.
Bitte nehmen Sie, wenn immer möglich, die Onlinedienste unserer Homepage in Anspruch. So können heute die allermeisten Dienstleistungen, wie beispielsweise An-, Um- und Abmeldungen, bequem von zu Hause aus erfolgen. Gerne stehen auch hier unsere Mitarbeitenden bei Fragen oder Unklarheiten telefonisch oder per Email zur Verfügung.
Oberstes Ziel der Verwaltung ist, das Infektionsrisiko im Gemeindehaus und in allen öffentlichen Betrieben zu minimieren und trotzdem die öffentlichen Dienstleistungen aufrecht zu halten. Der Gemeinderat und die Verwaltung bedanken sich bei der Bevölkerung für das Verständnis.
Der Gemeinderat
Briefkastenbibliothek
Brauchen Sie neues Lesefutter? Da die Mediathek bis auf weiteres geschlossen bleibt, bringen wir Ihnen die vorreservierten Medien nach Hause.
Bedingungen:
- Es werden nur Bücher ausgeliefert (keine DVDs, Hörbücher, Zeitschriften, Kassetten)
- Pro Mitglieder-Karte dürfen maximal 3 Bücher reserviert werden
- Die Bücher werden in den Briefkasten gelegt, inkl. Quittung; bitte dort einen Plastiksack deponieren (Schutz vor Witterung). Bei Platzmangel legen wir die Medien vor die Haustüre.
Reservation
Die Reservationen müssen bis am Mittwoch, 27.1.2021 erfolgen. Für das Reservations-Vorgehen rufen Sie bitte https://magden.biblioweb.ch/ auf und folgen Sie der Anleitung im Beitrag.
Auslieferung
Die Auslieferung findet am Freitag, 29.1.2021, statt.
Die Rückgabe der Medien per Briefkasten ist nicht möglich (siehe auch Homepage).
Baugesuch
- Bauherrschaft: Daniela Tschudi, Waldeggweg 14C, 8400 Winterthur
- Bauobjekt: Parzelle 3645 (Gartenweg 3)
- Baugesuchs-Nr.: 2021-0002
- Bauvorhaben: Aufstellung einer Luft- Wasserwärmepumpe im Aussenbereich
- Projektverfasser: Omlin Energiesysteme AG, Salinenstrasse 3, 4127 Birsfelden
Planauflage: 01.02.2021 – 02.03.2021 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei. Einwendungen gegen die Bauvorhaben sind innert der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat einzureichen. Allfällige Einwendungen, haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Der Gemeinderat
Kinderfreundliche Gemeinde / Mobiler Pumptrack / Benutzungsvorschriften
Im Rahmen des Prozesses zum Label "Kinderfreundliche Gemeinde" fanden im Jahr 2020 verschiedene Workshops mit Kindern und Jugendlichen statt. Auf vielseitigen Wunsch soll auf dem Dorfplatz ein mobiler Pumptrack entstehen. Ein Pumptrack ist ein Rundkurs mit aufeinanderfolgenden Wellen und Steilwandkurven. Er wird beispielsweise mit Mountainbikes, BMX, Trottinettes, Skateboards, Inline-Skates oder Kinder-Laufrädern befahren. Durch dynamisches Belasten und Entlasten (engl. pump) kann der Kurs abgefahren werden, ohne die Pedalen zu benutzen.
Nachfolgend finden Sie die Benutzungsvorschriften für den mobilen Pumptrack, welcher ab dem 6.2.2021 bis zum 27.2.2021 installiert wird:
- Betreffend der Öffnungszeiten wird auf die Benutzungsvorschriften des Dorfplatzes verwiesen. Grundsätzlich ist die Benutzung des Pumptrack nur bei guter Witterung und guten Sichtverhältnissen erlaubt.
- Die aktuell gültigen Bestimmungen gemäss der Covid 19 Verordnung sind durch die Benutzer/innen umzusetzen (Bitte beachten Sie die Personenanzahlbegrenzung!).
- Zuständigkeit und Kontakt: Schjkk Rheinfelden, Tel: 061 831 72 63, info@schjkk.ch
- Die Benutzung ist nur mit geeigneten Fahrgeräten (Velos, Trottinettes, Laufrädern, Skateboards, Inline-Skates) und mit geeigneter Schutzausrüstung erlaubt.
- Motorisierte Fahrzeuge sind nicht gestattet.
- Es besteht eine Helmpflicht.
- Das Rauchen sowie der Konsum von Alkohol sind auf dem Areal nicht gestattet.
- Beim Befahren der Anlage ist gegenseitige Rücksichtnahme geboten.
- Das Befahren der Anlage und das Zuschauen erfolgen auf eigene Gefahr. Die Versicherung ist Sache der Benutzerinnen und Benutzer.
- Der Hersteller und der Vermieter lehnen bei Schäden und Unfällen jegliche Haftung ab.
- Notfallnummern: Rettungsdienst 144 / Polizei 117.
Besten Dank für die Kenntnisnahme.
Der Gemeinderat
Sirenentest vom 3. Februar 2021
Am Mittwochnachmittag, 3. Februar 2021, findet von 1330 bis 1400 Uhr in der ganzen Schweiz - also auch in unserer Gemeinde - die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm": Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer.
Anschliessend wird die Feuerwehrsirene der Gemeinde Magden getestet („Cis-Gis-Ton“). Im Ernstfall bedeutet dieser Alarm, dass alle Angehörigen der Feuerwehr einzurücken haben.
Die Bevölkerung hat keine Massnahmen zu treffen.
Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch.
Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.
Gemeindekanzlei Magden
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