Projektverfasser: Atmos Bau AG, Dorfstrasse 17, 6222 Gunzwil
Dieses Baugesuch erfordert wegen der Lage an der Kantonsstrasse K 498 eine Zustimmung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen.
Planauflage: 26.9. - 15.10.2008 während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei. Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind innert der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat einzureichen. Allfällige Einsprachen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten
Tempo 30 – öffentliche Auflage Vom 30.9. – 20.10.2008 liegt das Projekt über die vorgesehenen Markierungen und Signalisationen zur Einführung von Tempo 30 auf allen Gemeindestrassen in der Gemeinde Magden öffentlich auf.
Im Projekt konnten etliche Anregungen und Verbesserungsvorschläge, welche im Rahmen der Mitwirkung eingebracht wurden, berücksichtigt werden. Die für die Mitwirkung angebrachten Markierungen im Gelände stimmen deshalb zum Teil nicht mehr mit dem Auflageprojekt überein. Es gelten die Massnahmen, wie sie im Auflageprojekt dargestellt sind.
Gemeinde Magden – Verkehrsanordnung Tempo 30 Der Gemeinderat verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958, Art. 104 und 105 der Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 sowie § 1 des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechtes vom 6. März 1984 und § 7 der Strassenverkehrsverordnung vom 12. November 1984 folgende Verkehrsanordnungen:
Anordnung 2 Aufhebung Stoppsignalisation Einmündung Im Stigler/Hermlestenweg
Anordnung 3 Aufhebung Signal „Kein Vortritt“ bei der Einmündung Bergweg/Weizackerweg
Es gelten die Projektakten, welche während der Einsprachefrist öffentlich bei der Gemeindekanzlei aufliegen.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügungen kann innert 20 Tagen seit Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden; diese hätte einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Verkehrsanordnung wird erst nach der Signalisation gültig. Der Gemeinderat.
Brückenkopf für Fussgänger bei Brüelstrasse – Langweg
Brückenkopf für Fussgänger bei Brüelstrasse – Im Brüel
Brückenkopf für Fussgänger bei Magdalenastrasse –Fussweg
Brückenkopf für Fussgänger bei Bölzli – Fussweg
Brückenkopf für Fussgänger bei Weingartenweg – Fussweg
Brückenkopf für Fussgänger bei Juchstrasse - Kindergarten
Das Projekt „Tempo 30“ liegt vom 30.9. – 20.10.2008 bei der Gemeindekanzlei öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat zu richten. Eine Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Sperrung Radweg nach Maisprach Am Freitag, 26. und Montag, 29. September 2008 ist der Radweg nach Maisprach infolge Belagsarbeiten ab Salzackerweg/Bünn bis zur Gemeindegrenze ganztags gesperrt. Bei schlechter Witterung verschiebt sich der Termin um jeweils einen Tag. Die Umleitung erfolgt über die Kantonsstrasse. Der Gemeinderat
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