Nachrichten aus Laufenburg: Baubewilligungen \ Allgemeine Bewilligungen \ Inspektion Betreibungsamt Region Laufenburg \ Ersatzwahl als Stimmenzähler/in
Baubewilligungen Es wurden folgende Baubewilligungen erteilt:
Einwohnergemeinde Laufenburg, Laufenplatz 145, 5080 Laufenburg, Anpassung Parkplatzbewirtschaftung: e -Car Ladestationen und Car-Sharing, Parz. Nr. 2039, Laufenburg;
Bascio Anita und Giuseppe, Hauptstrasse 94, 5085 Sulz AG, Heizungsersatz durch innenaufgestellte Wärmepumpe, Parz. Nr. 766, Sulz;
Leoverde AG, Baslerstrasse 14, 5080 Laufenburg, Liftanbau an bestehendes Lagergebäude, Baslerstrasse 23, Parz. Nr. 2619, Laufenburg
Allgemeine Bewilligungen Es wurden folgende Bewilligungen erteilt:
An die Rolf Maier & Co. AG für die Gartenwirtschaft der Sommersaison 2024 beim Café Maier;
An den VMC Gansingen für die Durchfahrt des Gemeindegebiets im Rahmen des vereinsinternen Radrennens am 18.06.2024 von 18.30 bis 20.00 Uhr;
An das OK des Regionalturnfest für den Ausschank und Verkauf von Spirituosen vom 19.06. bis 23.06.2024 sowie Verlängerung der Öffnungszeiten vom 22.06. auf den 23.06.2024 bis 06.00 Uhr
Inspektion Betreibungsamt Region Laufenburg Am 05.03.2024 wurde durch das Betreibungsinspektorat im Betreibungsamt Region Laufenburg eine Inspektion vorgenommen. Dem Betreibungsamt wurde ein ausgezeichnetes Zeugnis ausgestellt. Der Stadtrat bedankt sich bei der Leiterin des Betreibungsamtes, Frau Madeleine Bächli, für die gute Amtsführung. Stadtkanzlei Laufenburg
Ersatzwahl als Stimmenzähler/in Stimmenzählerin Karin Herzog möchte ihr Amt abgeben und hat die Demission eingereicht. Der Stadtrat Laufenburg nimmt die Demission von Karin Herzog mit Bedauern zur Kenntnis. An Karin Herzog wird für die tatkräftige Mitarbeit im Wahlbüro über mehr als 13 Jahren herzlich gedankt. Der Stadtrat hat die Ersatzwahl für eine Stimmenzählerin resp. einen Stimmenzähler für den Rest der Amtsperiode 2022 – 2025 auf Sonntag, 9. Juni 2024, festgelegt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Stadtkanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am 26. April 2024, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Stadtkanzlei bezogen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Stadtrat Laufenburg
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