Publikationen der Gemeinde Kaisten
Von: Gemeinde Kaisten
Nachrichten aus Kaisten: Fotografien für das Gemeindehaus und die Homepage Kaisten / Ausschreibung \ Baubewilligung \ Feuerungskontrolle \ Erweiterter Ausbau Breitbandnetzinfrastruktur Swisscom \ Verkauf Gemeindeliegenschaften \ Informationen zu den Stromtarifen \ Erschliessungsplan Rüttene-Fröschmatt \ Häckseldienst \ Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Fotografien für das Gemeindehaus und die Homepage Kaisten / Ausschreibung
Die Umbauarbeiten am Gemeindehaus neigen sich dem Ende zu. Zur Zeit sind wir mit der Innengestaltung beschäftigt. Die frisch gestrichenen Wände im Treppenhaus sollen mit Fotos von Kaisten dekoriert werden. Dieser Aufruf geht an Sie, liebe Dorfbewohner/innen, hier ist Ihre Kreativität gefragt!
Bis 31. Oktober 2010 können Sie Fotos von Kaisten einreichen und so an der Ausschreibung teilnehmen. Sechs vom Gemeinderat und dem Gemeindepersonal ausgesuchte Bilder werden im Treppenhaus des Gemeindehauses aufgehängt, weitere werden auf der Homepage veröffentlicht.
Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen:
- Motive aus dem Gemeindegebiet Kaisten
- Landschaftsaufnahmen, Bilder aus dem Dorfleben, Einzelobjekte, etc.
- Keine nachbearbeiteten Bilder
- Gute Qualität
- Minimale Grösse von 2 - 3 Megabyte
- Nur digitale Fotos
- Format JPG
- Fotos müssen namentlich abgegeben werden
- Maximal 10 Bilder pro Teilnehmer
- Mitmachen dürfen Kaister Einwohnerinnen und Einwohner
Die Fotos werden der Gemeinde gratis zur Verfügung gestellt - Die Gemeinde Kaisten erhält das Recht, über das Bildmaterial frei zu verfügen, ohne dass eine Vergütung geschuldet wird
- Die Teilnehmer erklären sich einverstanden, dass die Aufnahmen im Treppenhaus des Gemeindehauses aufgehängt und/oder auf die Homepage gestellt werden. Der Fotograf wird namentlich erwähnt.
Wir freuen uns auf viele, tolle Kaister Motive!
Gemeinderat & Gemeindepersonal
Erteilte Baubewilligung
- Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Kaisten
- Bauobjekt: Aufstellen eines Containers (Box) für die Jugend auf der Parzelle GB Kaisten Nr. 419, Boll
Feuerungskontrolle 2010
Ab Mitte Oktober wird das Kaminfegergeschäft von Markus Hollenstein die Periodische Feuerungskontrolle in unserer Gemeinde durchführen. - Beachten Sie die Rückmeldekarte, die Sie in den nächsten Tagen in Ihrem Briefkasten vorfinden. Wir hoffen auf einen speditiven Ablauf und danken Ihnen für die Zusammenarbeit.
Erweiterter Ausbau Breitbandnetzinfrastruktur Swisscom
Die Versorgungslage in Bezug auf einen schnellen Internetzugang und Swisscom TV ist in Kaisten heute nicht optimal. Unsere Gemeinde ist an der Zentrale in Laufenburg angeschlossen und Quartiere wie Breiten, Eigenmatt, Oberkaisten und weitere können lediglich mit 2,4 Mbit/s mittels ADSL versorgt werden. Für Swisscom TV sind mindestens 12 MBit/s notwendig, was jedoch nur mit moderner VDSL-Technologie erreicht werden kann.
Aufgrund einiger Anfragen aus der Bevölkerung aber auch zwecks Steigerung der Standortattraktivität und Versorgung mit modernen Telekommunikationsdienstleistungen in unserer Gemeinde hat der Gemeinderat bei der Swisscom ein Gesuch für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur gestellt.
Aufgrund des behördlichen Gesuches sowie gestützt auf die Abklärungen bezüglich der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit hat die Swisscom nun bestätigt, dass die Gemeinde Kaisten voraussichtlich im 2. Quartal 2011 mit der neuen VDSL-Technologie erschlossen wird. Aufgrund der technischen Rahmenbedingungen kann jedoch keine Abdeckung des gesamten Einzugsgebietes erfolgen. Die Swisscom teilt weiter mit, dass ein erweiterter Netzausbau und der Empfang von Swisscom TV nicht den gesetzlichen Bedingungen der Grundversorgung unterliegen. Die Ausgangslage der erweiterten Erschliessung und die neuen Möglichkeiten für Breitbanddienste wird die Swisscom AG im Rahmen eines Informationsanlasses einem breiten Bevölkerungskreis näher bringen. Informationen hiezu erfolgen zu gegebener Zeit.
Verkauf Gemeindeliegenschaften
Eine vom Gemeinderat eingesetzte Arbeitsgruppe hat in Bezug auf die Gebäude im Ortsteil Ittenthal eine Bestandesaufnahme erarbeitet. Gestützt darauf hat der Gemeinderat beschlossen, dass sowohl das Gebäude an der Hauptstrasse mit Laden sowie das ehemalige Gemeindehaus veräussert werden sollen. In Bezug auf die Liegenschaft an der Hauptstrasse inkl. Ladenlokal sind die heutigen Mieter bezüglich einem allfälligen Kaufinteresse angefragt worden. Das ehemalige Gemeindehaus im Ortsteil Ittenthal ist derzeit auf der Homepage unter www.homegate.ch zum Verkauf ausgeschrieben. Das Sachgeschäft bedarf im Anschluss natürlich noch der Zustimmung durch die Gemeindeversammlung.
Informationen zu den Stromtarifen; gültig ab 1. Januar 2011
Gemäss Stromversorgungsgesetz (StromVG) müssen die Strompreise (Netznutzung, Energie und Abgaben) jährlich neu berechnet und jeweils per 31. August für das Folgejahr publiziert werden.
Die ab 1. Januar 2011 gültigen Strompreise mussten auch bei der EVK neu kalkuliert und veröffentlicht werden.
Das Wichtigste vorweg: Der Strompreis für Haushaltungen ohne elektrische Heizungen (Tarif ET) steigt gegenüber 2010 um durchschnittlich 9.9 % vor Steuern. Bei den Haushaltungen mit elektrischer Heizung (Tarif ETH) beträgt der Aufschlag 9.3 % und beim Tarif GN (Grossbezüger) um 6.6 %. Die Anhebung der MWSt per 1. Januar 2011 verteuert die Preise zusätzlich um 0.4 %.
Die Endverbraucherpreise in Kaisten liegen zwischen 15.5 und 17.5 % tiefer als bei den durch die AEW Energie AG versorgten ca. 70 Gemeinden im Kanton Aargau. Grund dafür ist, dass die Preise der Vorlieferantin der EVK (Energie-Dienst GmbH) gemäss vertraglicher Abmachung 10 % tiefer sein müssen als bei der AEW Energie AG. Das bedeutet aber auch, dass die Preisänderungen bei der AEW Energie AG durch die Energie Dienst GmbH übernommen werden.
Somit sind folgende Gründe für die Kostensteigerung verantwortlich:
- Die Energiepreise sind von der Axpo als Vorlieferantin der AEW Energie AG um durchschnittlich 1.2 Rp./kWh erhöht worden (über 20 %). Die AEW Energie AG hat diese Kostensteigerung auf die Netzbetreiber überwälzt. Da die Elektrizitätsversorgung Kaisten auf der Energie keine Marge erhebt, mussten die Mehrkosten im Energieankauf vollumfänglich auf die Endverbrauchertarife aufgerechnet werden. Daraus ergibt sich der Hauptteil der Kostensteigerung.
- Die Swissgrid AG als Betreiberin des Schweiz. Übertragungsnetzes hat die Systemdienstleistungen per 1. Januar 2011 von bisher 0.4 auf 0.77 Rp./kWh angehoben. Daraus ergeben sich je nach Bezügersegment weitere 2.8 bis 3.1 % Kostensteigerung.
- Die vom BFE jährlich festgelegte Abgabe für die kostendeckende Einspeisevergütung (0.45 Rp./kWh) bleibt unverändert wie auch die Konzessionsgebühr von 0.55 Rp./kWh zugunsten der Einwohnergemeinde.
Die Elektrizitätsversorgung Kaisten hat ihre eigene Gesamtmarge unverändert belassen. Damit ist die Kostensteigerung für 2011 ausschliesslich fremdverursacht.
Der durchschnittliche Gesamtaufschlag kann im Einzelfall ganz unterschiedlich ausfallen. Massgebend dafür ist die Verbrauchsmenge und das Verhältnis zwischen Hoch- und Niedertarifverbrauch. Bezüger mit einem hohen Niedertarifanteil werden mit einem überproportionalen Aufschlag konfrontiert sein, weil der Vorlieferant die Niedertarifpreise massiv stärker angehoben hat als die Hochtarifpreise.
Bei Fragen zu den neuen Strompreisen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Kaisten gerne zur Verfügung.
Die neuen Preisblätter sind auf www.kaisten.ch publiziert.
Elektrizitätsversorgung Kaisten
Erschliessungsplan Rüttene-Fröschmatt; Genehmigung
Der Gemeinderat Kaisten hat am 20. September 2010 den Erschliessungsplan Rüttene-Fröschmatt gemäss § 25 Abs. 2 BauG mit folgenden Änderungen zur öffentlichen Auflage beschlossen:
- Weglassen tangentiale Gehwegverbreiterung Feldweg
- Verlängerung Erschliessungsstrasse Gewerbezone Richtung Rüttenenweg
- Änderung Einfahrtsbereich Gewerbezone auf die Unterdorfstrasse (K 463)
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert 30 Tagen beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen (§ 26 abs. 1 BauG, § 5 Abs. 2 ABauV). Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden.
Mit der Genehmigung des Erschliessungsplanes Rüttene-Fröschmatt wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).
Häckseldienst (Voranzeige)
Gemäss Entsorgungskalender ist für den Häckseldienst in diesem Herbst folgendes Datum festgelegt worden: Freitag, 22. Oktober. Die Haushaltungen werden demnächst mit den entsprechenden Anmeldeformularen bedient.
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Sträucher und Bäume, welche Hydranten, Strassenbeleuchtungen und Signaltafeln behindern oder auf öffentliche Strassen und Wege hinausragen, sind im Interesse der Sicherheit zurück zu schneiden. Dies gilt insbesondere auch für Anlagen, die im Bereich von Einmündungen eine Sichtbehinderung darstellen. Die Entsorgung des Astmaterials geschieht am besten über den Häckseldienst, welcher am 22. Oktober 2010 stattfindet.
Gemeindekanzlei Kaisten
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