Publikationen der Gemeinde Kaisten
Von: Gemeinde Kaisten
Nachrichten aus Kaisten: Baugesuche \ Gemeineversammlung vom 23. November 2018 \ Ergänzunswahl für ein Mitglied der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode \ Fahrplanwechsel am 9. Dezember 2018 \ Aufhebung provisorische Bushaltestelle Unterhalden und definitive Inbetriebnahme Bushaltestellen Unterdorf \ Aufhebung Fahrverbot Sulzerbergstrasse \ Sanierung Oberkaistenstrasse \ Fahrdienst \ Weihnachtsbaumverkauf
Baugesuche
- Bauherrschaft: Beat Schraner, Unterhalden 5, 5082 Kaisten
- Bauobjekt: Luft-Wasser-Wärmepumpe, Parzelle GB Kaisten Nr. 86, Geb. Nr. 18, Unterhalden, KE, Dorfkernzone, ES III
- Bauherrschaft: AEW Energie AG, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau
- Bauobjekt: Netzerweiterung AEW / Abschnitt Obert (Leerrohr PE NW 150), Strassenparzelle GB Kaisten Nr. 1470, Obert
- Bauherrschaft: BASF Kaisten AG, Hardmattstrasse 434, 5082 Kaisten
- Bauobjekt: Sitzungszimmer-Container, Parzelle GB Kaisten Nr. 450, Geb. Nr. 4013, Hardmattstrasse, I, Industriezone, ES IV
Die Akten zu den obigen Baugesuchen liegen in der Zeit vom 30. November 2018 bis 10. Januar 2019 während den ordentlichen Bürozeiten auf der Gemeindekanzlei Kaisten zur Einsicht auf. Allfällige Einwendungen sind während dieser Frist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Kaisten zu richten.
Gemeinde Kaisten, Abteilung Bau und Planung
Gemeineversammlung vom 23. November 2018
Die nachstehenden Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 23. November 2018 unterstehen gemäss § 31 des Gemeindegesetzes bzw. § 9 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinde dem fakultativen Referendum:
Ortbürgergemeinde
- Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 15. Juni 2018
- Ablehnung Kauf von Haus C inkl. Einstellhalle mit 16 Parkplätzen im Mitteldorf zu einem Preis von Fr. 3'600'000.00 3
- Budget 2019
Einwohnergemeinde
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Juni 2018
- Einbürgerung Hannelore und Andreas Oberst, deutsche Staatsangehörige
- Genehmigung Kreditabrechnung Erschliessung Mülacher
- Reglement betreffend die Entschädigungsregelung der Sondernutzung des öffentlichen Grund und Bodens für die Zwecke der Elektrizitätsversorgung im Gemeindegebiet
- Planung Sanierung und Erweiterung Gemeindehaus, Kreditgenehmigung von Fr. 50'000.00
- Strategische und organisatorische Ausrichtung der Elektra Kaisten
- Ersatz Heizanlage in der Liegenschaft Stalden im Ortsteil Ittenthal, Kreditgenehmigung von Fr. 285'000.00
- Erweiterung Parkplätze Boll, Strassensanierung und Teilersatz Wasserleitung, Kreditgenehmigung von Fr. 395'000.00
- Verkauf Liegenschaft Kaisten Nr. 1283, Brüel
- Budget 2019 mit einem unveränderten Steuerfuss von 105%
Ablauf der Referendumsfrist: 2. Januar 2019
Über die Referendumsbestimmungen gibt die Gemeindekanzlei nähere Auskünfte.
Ergänzunswahl für ein Mitglied der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode
2018/21 Nachdem im 1. Wahlgang keine Kandidatin oder Kandidat das absolute Mehr erreicht hat ist ein 2. Wahlgang (§31 GPR) für die Wahl als Mitglied der Schulpflege notwendig.
Im 2. Wahlgang ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang, d.h. bis Mittwoch, 5. Dezember 2018, 12.00 Uhr, durch mindestens 10 Stimmberechtigte der Gemeinde Kaisten angemeldet wird (§32 Abs. 1 und 3 GPR).
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Ein Rückzug dieser Anmeldung ist nicht zulässig (§32 Abs. 2 und 4 GPR).
Sind im 2. Wahlgang nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen (= Wahlvorschläge) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert welcher neue Vorschläge eingereicht werden können (§33 Abs. 1 GPR).
Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§33 Abs. 2 GPR).
Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau einzureichen.
Das Wahlbüro
Fahrplanwechsel am 9. Dezember 2018
Am 9. Dezember 2018 findet der Fahrplanwechsel der PostAuto Schweiz AG statt und es gelten die neuen Fahrpläne.
Alle Fahrpläne stehen unter www.postauto.ch/fahrplan und auf der PostAuto-App zur Verfügung. Die wichtigsten Änderungen hat die PostAuto Schweiz AG in einem Infoblatt zusammengefasst, welches direkt auf der Homepage www.kaisten.ch unter der Rubrik "News" eingesehen, bzw. heruntergeladen werden kann.
Aufhebung provisorische Bushaltestelle Unterhalden und definitive Inbetriebnahme Bushaltestellen Unterdorf
Mit dem neuen Fahrplan welcher per 9. Dezember 2018 beginnt, wird die Bushaltestelle an der Unterhaldenstrasse aufgehoben und die beiden Bushaltestellen an der Unterdorfstrasse in Betrieb genommen.
Aufhebung Fahrverbot Sulzerbergstrasse
Die Sulzerbergstrasse ist ab sofort wieder zur freien Fahrt freigegeben. Das Fahrverbot wurde entfernt.
Die Gemeinde Kaisten dankt für die Kenntnisnahme.
Sanierung Oberkaistenstrasse
Die Arbeiten an der Oberkaistenstrasse sind weitestgehend abgeschlossen. Der zweite Teil des Feinbelages wird im Frühjahr 2019 eingebaut.
Die Gemeinde Kaisten dankt allen Anstössern für das Verständnis während der Bauzeit.
Fahrdienst
Der nächste kostenlose Fahrdienst zum Friedhof Äsple findet am Donnerstag, 6. Dezember 2018 statt. Abfahrt um 15.00 Uhr beim Gemeindehaus, Rückfahrt um 16.00 Uhr oder nach Absprache.
Weihnachtsbaumverkauf
Am 14. und 15. Dezember 2018 findet der Weihnachtsbaumverkauf in Kaisten statt. Der Flyer mit weiteren Informationen zum Weihnachtsbaumverkauf kann auf der Homepage www.kaisten.ch unter der Rubrik "News" eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Gemeindekanzlei Kaisten
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