Nachrichen aus Kaisten: Baugesuch \ Erteilte Baubewilligung \ Verkehrsbeschränkung Grundholzweg \ Forderungen gegenüber der Gemeinde Kaisten
Baugesuch
Baugesuch-Nr.: 2023-69
Bauherrschaft: René Amsler, Kirchrain 2, 5082 Kaisten
Bauobjekt: Photovoltaikanlage, Parzelle GB Kaisten Nr. 1431, Kirchrain, KE, Dorfkernzone, ES III
Die Akten zu obigem Baugesuch liegen in der Zeit vom 13. November bis 12. Dezember 2023während den ordentlichen Bürozeiten bei der Abteilung Bau und Planung Kaisten zur Einsicht auf. Die Gesuchsakten können auch auf der Gemeindehomepage www.kaisten.ch/publikationen eingesehen werden. Allfällige Einwendungen sind während dieser Frist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Kaisten zu richten. Gemeinde Kaisten, Abteilung Bau und Planung
Erteilte Baubewilligung
Baugesuch-Nr.: 2023-64
Bauherrschaft: Philip Mislin, Dorfstrasse 13, 5082 Kaisten
Bauobjekt: Dachsanierung mit Wohnraumerweiterung, Parzelle GB Kaisten Nr. 239, Dorfstrasse, KE, Dorfkernzone, ES III
Verkehrsbeschränkung Grundholzweg Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt: Verfügende Behörde
Gemeinderat Kaisten
Poststrasse 7
5082 Kaisten
Verkehrsbeschränkung Grundholzweg "Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder" (Signal 2.14), ausgenommen Eigenmatt 10, Grundholzweg 16 und 18, Parzelle Nr. 108 und Landwirtschaft Einsprachen Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 13. November2023 bis 12. Dezember 2023schriftlich beim Gemeinderat Kaisten einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Unterlagen können während der Auflagefrist bei der Abteilung Bau und Planung Kaisten eingesehen werden. Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.
Forderungen gegenüber der Gemeinde Kaisten Das Jahr 2023 neigt sich langsam dem Ende zu. Personen welche noch offene Forderungen gegenüber der Gemeinde haben, können diese bis Dienstag, 5. Dezember 2023 der Abteilung Finanzen eingeben. Die Kommissionen und Arbeitsgruppen werden ebenfalls gebeten, ihre noch offenen Abrechnungen bis spätestens zum genannten Datum einzureichen. Gemeinde Kaisten
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»
Bei kühlem aber schönem Spätsommerwetter kämpften die Radsportler vom Velo-Club Kaisten um den Sieg ihres traditionellen Endfahrens. Das Rennen wurde wie in den vergangenen Jahren auf dem verkürzten Mountainbike-Rundkurs im...