Bauobjekt: Entgaser- und Speisewasserbehälter, Parzelle GB Kaisten Nr. 450, Gebäude- Nr. 4108, Hardmattstrasse, I, Industriezone, ES IV
Die Akten zu den obigen Baugesuchen liegen in der Zeit vom 7. September bis 6. Oktober 2018während den ordentlichen Bürozeiten auf der Gemeindekanzlei Kaisten zur Einsicht auf. Allfällige Ein-wendungen sind während dieser Frist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Kaisten zu richten.
Bauobjekt: Sanierung Sitzplatz / Umgebungsgestaltung, Parzelle GB Kaisten Nr. 1618, Eigenmatt, WG2, Wohn- und Gewerbezone 2-geschossig, ES III
AUFHEBUNG FEUERVERBOT IM KANTON AARGAU
Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) und des Kantonalen Führungsstabs (KFS) haben eine weitere Beurteilung der aktuellen Wetterlage vorgenommen. Ab Dienstag, 4. September 2018, wird das Feuerverbot im Kanton Aargau aufgehoben. Neu gilt die Gefahrenstufe 3 von 5.
Somit ist das Feuern im Wald unter Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen wieder möglich. Die Anweisungen des Kantonalen Führungs-stabs sind strikte einzuhalten. Weitere Informationen zur Aufhebung des Feuerverbots können auf der Internetseite www.kaisten.ch/aktuelles/news abgerufen werden.
INFORMATIONEN ZU DEN STROMTARIFEN – GÜLTIG AB 1. JANUAR 2019 Die Stromtarife wurden für das kommende Jahr neu berechnet. Die entsprechenden Tarifblätter sind unter www.kaisten.ch/news einsehbar. Bei Fragen steht die IBB Energie AG, Brugg, Tel. 056 460 28 10, gerne zur Verfügung. Gemeinde Kaisten
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»
Die Polizei Oberes Fricktal führte Anfang April in Kaisten, Unterhalden, während einer Woche eine Geschwindigkeitskontrolle durch.
In diesem Zeitraum wurden rund 31'800 Fahrzeuge gemessen, von welchen 631 die signalisierte...
Nachrichten aus Kaisten: Baugesuche \ Erteilte Baubewilligung \ Herzlich willkommen \ Interimistischer Einsatz von Beat Hauser an der Primarschule Kaisten